Meilensteine für die Futtermittelsicherheit
Diese prinzipiellen Zusammenhänge wurden schon vor über 100 Jahren erkannt. So hat beispielsweise der Landeskulturrat des Königreiches Sachsen bereits 1889 um die Prüfung der Frage einer gesetzlichen Regelung zur Kontrolle des Handels mit Futtermitteln gebeten. Wichtige Meilensteine in der Umsetzung waren dann im Jahre 1920 eine Verordnung über Mischfutter und 1926 ein Futtermittelgesetz.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Gedanke des Verbraucherschutzes spezifiziert, wobei der Mensch als Konsument von tierischen Lebensmitteln immer stärker in den Mittelpunkt der Sicherheitsbetrachtungen trat. Im Futtermittelgesetz von 1975 heißt es zur Zweckbestimmung unter anderem, dass die tierische Erzeugung so zu fördern ist, dass die von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit, entsprechen. Außerdem ist sicherzustellen, dass durch Futtermittel die Gesundheit von Tieren nicht beeinträchtigt wird.
In den Folgejahren wurden viele futtermittelrechtliche Vorschriften durch die Harmonisierung in der EU weiterentwickelt. Insbesondere die seit diesem Jahr anzuwendende Futtermittelhygieneverordnung stellt weit reichende Anforderungen an den gesamten Sektor. Schwerpunkt dabei ist es, die Futtermittelsicherheit als einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit weiter zu gewährleisten.
Futtermittelsicherheit bedeutet auch Vermeidung des Übergangs unerwünschter Stoffe in die Lebensmittel tierischer Herkunft u.a. durch Erkennen und Verschließen von Kontaminationsquellen und Entwicklung zielgerichteter Minimierungsstrategien.
Durch Maßnahmen der Wirtschaft, wie z.B. Weiterentwicklung der Eigenkontrollsysteme und der Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit durch alle Stufen der Lebensmittelkette sollen künftig so genannte Lebensmittelskandale verhindert werden. Ein Beispiel für die Umsetzung in die Praxis ist die im Jahre 2000 in Deutschland etablierte „Positivliste der Futtermittel“, die im Rahmen des Qualitäts- und Sicherheitssystems Anwendung findet.
Mit diesen und weiteren Schwerpunkten beschäftigt sich das Symposium „Meilensteine für die Futtermittelsicherheit“, wobei sich renommierte Fachleute aus dem In- und Ausland im Rahmen folgender Themenkomplexe äußern werden: Rechtliche Rahmenbedingungen, Beiträge der Forschung, Aspekte der Praxis, Futtermittelüberwachung.
Die Beiträge sollen in einem Sonderheft der Landbauforschung der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Kontakt: Prof. Dr. Gerhard Flachowsky, Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Institut für Tierernährung, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Tel. 0531 5963101, Fax: 0531 5963299, E-Mail: gerhard.flachowsky@fal.de
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