Flugzeuge und Hubschrauber im Pflanzenschutz
In den USA werden auf großen Ackerflächen Pflanzenschutzmittel mit Flugzeugen ausgebracht, und die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) wird immer wieder gefragt, ob auch in Deutschland Pflanzenschutz mit Hubschraubern oder Flugzeugen betrieben wird. Dies gibt es nur in Einzelfällen, denn nahezu alle Pflanzenschutzmittel werden mit Bodengeräten ausgebracht. Die BBA hat für drei Mittel eine Luftfahrzeugapplikation geprüft und in die Zulassung aufgenommen. Teilweise gibt es in den Bundesländern spezielle Regelungen über den Einsatz von Luftfahrzeugen.
Pflanzenschutzmittel müssen so ausgebracht werden, dass die Auswirkungen auf den Naturhaushalt vertretbar sind; Menschen dürfen nicht gefährdet werden. Speziell bei der Luftausbringung ist das Augenmerk auf die Abtrift gerichtet: Sie ist größer als bei Bodengeräten. Im vergangenen Jahr hat die Fachgruppe Anwendungstechnik der BBA im Feld gemessen, wie es sich mit der Abtrift verhält. Die Messungen werden in diesem Jahr fortgesetzt, um eine Tabelle mit sogenannten Eckwerten zu erstellen. Damit können Mindestabstände genau berechnet werden.
Es ist grundsätzlich nicht verboten, Pflanzenschutzmittel mit Luftfahrzeugen auszubringen. Auf Antrag prüft und bewertet die BBA, ob dies für das Mittel eine sichere Anwendung bedeutet. Zurzeit gibt es in Deutschland drei Mittel, für die nach strenger Abwägung eine Anwendung per Flugzeug oder Hubschrauber im Forst gegen Insekten in der Zulassung vorgesehen ist. Diesen Anwendungen haben das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen ihres Einvernehmens zugestimmt. Alle Beteiligten sind sich ihrer großen Verantwortung bewusst: Deshalb wird geprüft und festgelegt, für welchen Zeitraum ein so behandelter Wald gesperrt sein muss, um Spaziergänger und andere Personen zu schützen; auch, wie es mit Rückständen an Waldfrüchten aussieht, wird untersucht.
Unabhängig von diesen durch die BBA geprüften Anwendungen haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen zu genehmigen, zu beschränken oder auch zu verbieten. Eine Genehmigung ist nur dann nicht möglich, wenn diese Anwendung durch die BBA ausgeschlossen worden ist oder nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verboten ist. (BBA)
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