Künftige Pflanzenschutzpolitik braucht ein klares Leitbild

Integrierten Pflanzenschutz präzisieren und konsequent umsetzen

Der Integrierte Pflanzenschutz, wie er auch von der Agenda 21 gefordert wird, geht als Leitbild deutlich über das derzeitige Niveau der guten fachlichen Praxis hinaus. Das deutsche Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass seine Grundsätze im Rahmen der guten fachlichen Praxis zu berücksichtigen sind. Dazu ist jedoch eine weiter gehende Konkretisierung in regionalen Richtlinien zur integrierten Produktion notwendig (vgl. BURTH et al. 1)). Um den Integrierten Pflanzenschutz in vollem Umfang wirksam werden zu lassen, darf bei solchen regionalen Richtlinien aber keine starre Handlungsanweisung vorgegeben werden, sondern nur ein definierter Handlungsrahmen, innerhalb dessen in Einzelfallentscheidungen vor Ort die jeweils optimale Strategie gewählt werden kann.

Neben dieser Konkretisierung ist die Unterstützung der weiteren Umsetzung in die landwirtschaftliche Praxis, wie sie mit den Leitbetrieben „Integrierter Landbau“ in NRW und verschiedenen weiteren Projekten bereits beispielhaft angegangen wurde, von großer Bedeutung. Die weitere Umsetzung sollte z.B. durch Programme, die eine Förderung von Wissenschaft, Ausbildung und Beratung zum Ziel haben, unterstützt werden. Ebenso sollten praxisnahe Pilot- und Modellprojekte zum Integrierten Pflanzenschutz in den Regionen noch engagierter gefördert werden. Der Leitbildcharakter und mögliche Vorhaben zur weiteren Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes sollten dazu in die derzeit erarbeitete Leitlinie des BMVEL zur künftigen Pflanzenschutzpolitik einfließen.

Der Integrierte Pflanzenschutz stellt als umfassendes und auf Expertenwissen beruhendes Konzept besonders hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit und Umsetzung standortbezogener Informationen zum Auftreten von Schadorganismen und zu den angemessenen Maßnahmen des Pflanzenschutzes. Dabei wird die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel mit eingeschlossen; allerdings stellt die Verminderung der Anwendung auf das wirklich notwendige Maß ein zentrales Anliegen dar. Eine unabhängige Pflanzenschutzberatung kann dann z.B. mit Warndiensten, Informationsschriften, regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen etc. für den Praktiker die regional relevanten Informationen bereitstellen. In diesem Kontext spielt auch die Weiterentwicklung und zunehmende Nutzung von Expertensystemen und Computer gestützten Entscheidungshilfen eine wesentliche Rolle. Der Bedeutung einer unabhängigen und fundierten Beratung entsprechend ist ein Rückzug aus der Fläche unter allen Umständen zu vermeiden. Im Gegenteil sollten der weitere Ausbau und die Stärkung der unabhängigen Beratung in die Leitlinie des BMVEL zur künftigen Pflanzenschutzpolitik aufgenommen werden.

1) Burth, U., B. Freier, K. Hurle, M. Reschke, R. Schiller, B. Stein, D. Westphal, 2001: Handlungsempfehlungen für den integrierten Pflanzenschutz im Ackerbau. Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd., 53 (12), S. 324-329. Das Manuskript kann beim ilu bezogen werden.

Media Contact

Dr. Andreas Frangenberg ots

Weitere Informationen:

http://www.fnl.de/ilu/iluindex.html

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