Landwirtschaft und Naturschutz unter einem Hut: "Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile"
Hecken, Feldraine und Gehölzinseln sind wichtige Refugien für wildlebende Pflanzen und Tiere in der Agrarlandschaft. Wie kann man sie schützen und fördern und gleichzeitig effektiv Landwirtschaft betreiben? Naturschützer und Landwirte haben da unterschiedliche Vorstellungen. Mit dem Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile schreitet die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in die Richtung, diese verschiedenen Interessen zusammenzubringen. Berater und Landwirte waren auf dieses Verzeichnis der BBA gespannt: Es zeigt, wo beim Pflanzenschutz bestimmte Auflagen – die sogenannten Anwendungsbestimmungen zum Schutz terrestrischer Lebensgemeinschaften – eingehalten werden müssen und wo nicht. Ausschlaggebend dafür ist, wie reich eine Gemeinde an Hecken, Säumen und ähnlichen Kleinstrukturen ist, wobei zwischen „Ist“ und „Soll“ differenziert wird. Wird das Soll nicht erreicht, müssen besondere abtriftmindernde Maßnahmen beim Anwenden bestimmter Pflanzenschutzmittel eingehalten werden. Hat jedoch eine Gemeinde ihr Soll erfüllt, kann bei den meisten Mitteln mit normaler Technik gearbeitet werden, weil dort ein Mindestmaß an Refugien für Tiere und Pflanzen vorhanden ist. Für den Naturschutz bedeutet diese Regelung, dass Hecken und andere Lebensräume erhalten bleiben und sogar neu angelegt werden können, weil der Landwirt Vorteile dadurch hat. Zu sehen ist das Verzeichnis auf der Homepage der BBA .
Um terrestrische Lebensgemeinschaften zu schützen, werden bei einigen Pflanzenschutzmitteln mit der Zulassung Anwendungsbestimmungen erteilt. Diese Auflagen müssen zu benachbarten Flächen eingehalten werden, die breiter sind als drei Meter und die weder landwirtschaftlich noch gärtnerisch genutzt werden. Manche Anwendungsbestimmungen sehen nur abtriftmindernde Techniken vor, andere die Einhaltung von Mindestabständen; es gibt jedoch auch solche, die beides vorschreiben. Zurzeit gibt es etwa 45 Pflanzenschutzmittel, für die Anwendungsbestimmungen zum Schutz terrestrischer Lebensräume erteilt wurden. Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich, z. B. wenn in der Gemeinde ausreichend Hecken, Säume, Gehölzinseln u. ä. vorhanden sind. Ob dies der Fall ist, können Landwirte und Berater aus dem von der BBA veröffentlichten Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile ersehen.
Das Verzeichnis unterscheidet für jede Gemeinde zwischen dem aktuellen Ist-Zustand und einem erreichbaren Soll-Zustand. Ein kleiner Unterschied zwischen Ist und Soll könnte z. B. durch neue Hecken rasch ausgeglichen werden. So werden mehr Kleinstrukturen für den Naturschutz geschaffen, und für den Landwirt wird die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unkomplizierter. Das Verzeichnis wird daher regelmäßig aktualisiert.
Auf den Schutz von Gewässern und die entsprechenden Anwendungsbestimmungen hat das Verzeichnis keine Auswirkungen.
Diese neue Regelung ist ein weiterer Schritt, die Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft zusammenzubringen. Es gilt, reich strukturierte Agrarlandschaften zu erhalten, die auch wildlebenden Pflanzen und Tieren Lebensraum bieten. So können sich entlang schmaler Säume wie Hecken, Feldraine oder Knicks Pflanzen und Tiere ausbreiten. Vielfach ist es der Landwirt selbst, der Kleinstrukturen schafft. Um ihn für seine Initiative nicht zu bestrafen, die er für den Naturschutz und den Erhalt unserer Kulturlandschaft leistet, sind Saumstrukturen, die schmaler als drei Meter sind, nicht betroffen. So soll verhindert werden, dass schmale Säume untergepflügt werden, denn die Erhaltung der Lebensräume geht vor!
Das umfangreiche Verzeichnis ist im Internetangebot der BBA zu finden. Wegen der großen Nachfrage können Sie es gleich auf der Homepage anklicken. Es ist alphabetisch geordnet: Nach Bundesländern, Landkreisen und Gemeinden. Voraussichtlich im März erscheint das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile als ca. 275 Seiten starke Beilage im Bundesanzeiger. (BBA)
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