Herbizideinsatz in Zuckerrüben
Zu späte Behandlung kostet Ertrag
Eine ausreichende Unterdrückung von Unkraut ist neben der richtigen Düngung die wichtigste Voraussetzung für hohe Erträge im Zuckerrübenanbau. Nach den Ergebnissen des Instituts für Zuckerrübenforschung (IfZ) in Göttingen aus Versuchen zu Bekämpfungsschwellen bei Restverunkrautung in Zuckerrüben ist vor allem die Zusammensetzung der Unkrautarten entscheidend. So liegt die Toleranzgrenze niedrig-wachsender, spätkeimender Arten wie Bingelkraut oder Windenknöterich deutlich über der konkurrenzstarker Arten. Finanzielle Verluste durch sinkenden Zuckerertrag stellen sich bei diesen Unkräutern erst ab einem Gesamtunkrautdeckungsgrad (GUDG) von über elf Prozent ein. Setzt sich die Verunkrautung dagegen überwiegend aus konkurrenzstarken Arten wie Kreuzkraut, Kamille oder Weißer Gänsefuß zusammen, entstehen bereits bei Deckungsgraden über zwei Prozent finanzielle Einbußen. Entscheidend für den Bekämpfungserfolg ist eine rechtzeitige Behandlung im Keimblattstadium der Unkräuter. Denn alle zurzeit zugelassenen Herbizide haben bei verspäteter Applikation, etwa ab dem Zweiblattstadium der Rüben, keine ausreichende Wirkung mehr. Ein zu später Herbizideinsatz bei einer Restverunkrautung von 15 Prozent GUDG, mit überwiegend konkurrenzstarken Arten, führte in den Versuchen der IfZ zu Ausfällen von bis zu 2,1 Tonnen pro Hektar im bereinigten Zuckerertrag. Dies entsprach einem Ertragsrückgang von 26 Prozent. Bei schwächerer Unkrautkonkurrenz lagen diese Verluste mit 4,4 Prozent (0,5 t) wesentlich niedriger.
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