Koexistenz von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik Streitfall Saatgutschwellenwert
Die bisherigen Koexistenzvorschriften haben das Ziel, dem Konsumenten die Wahl zwischen gentechnisch veränderten, konventionellen und ökologischen Produkten zu ermöglichen. Landwirtschaftliche Systeme mit und ohne Gentechnik sollen langfristig nebeneinander bestehen können. In Europa wird in sechs Staaten im wesentlichen ein gentechnisch veränderter Bt-Mais (MON810) auf etwa 95 000 Hektar angebaut.
Generell bewerten die Forscher die bestehenden Koexistenzregeln positiv. Sie empfehlen aber, dass die Mitgliedstaaten künftig selbst über den Anbau von gv-Pflanzen entscheiden. Bislang darf der Anbau des zugelassenen Bt-Mais nur mit Verweis auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse über eine mögliche Gefahr für Mensch und Umwelt untersagt werden. Diese Ausnahmeregelung wird zurzeit von sechs Ländern der Europäischen Union, darunter auch Deutschland, genutzt.
Die geltenden Haftungsbestimmungen werden in der Stellungnahme befürwortet: Demnach muss der gv-Pflanzen anbauende Landwirt in jedem Fall gegenüber seinen Nachbarn für wirtschaftliche Schäden aufkommen, die durch Auskreuzung entstanden sind. Ein Haftungsfond soll mögliche Verluste der Lebensmittelindustrie oder des Handels, etwa durch Rückrufaktionen in Supermärkten, ausgleichen, empfehlen die Wissenschaftler. Bisher war es aber nicht möglich, diese Idee umzusetzen.
Für Saatgut befürwortet der Beirat einen Kennzeichnungsschwellenwert von 0,3 Prozent für zugelassene gv-Pflanzen. Dafür wäre allerdings eine Änderung des EU-Rechts notwendig. Seit Jahren wird über Schwellenwerte im Saatgut ein Grundsatzstreit geführt, ohne, dass auf europäischer Ebene eine politische Entscheidung gefallen ist. Damit gilt eine so genannte Nulltoleranz. Die Hersteller betreiben großen Aufwand, um ihr Saatgut „gentechnikfrei“ auf den Markt zu bringen. „Eine hundertprozentige Freiheit von Spuren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) kann niemand garantieren“, meint der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter. Gentechnik-Kritiker lehnen die Zulässigkeit von GVO-Beimischungen im Saatgut grundsätzlich ab und sehen darin die Erlaubnis, gv-Pflanzen in die Umwelt frei zu setzen. Für sie bedeutet das Gutachten daher die Forderung nach dem Ende der Saatgutreinheit. Statt dessen verlangen sie einen Schwellenwert an der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent, wie er etwa im gentechnik-kritischen Österreich gilt.
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