Bebauungspläne werden künftig auf Umweltverträglichkeit geprüft
Gesetzentwurf der Bundesregierung im Praxistest:
Präsentation der Ergebnisse in Berlin
Kommunale Bebauungspläne sind Grundlage für den Bau neuer Wohngebiete sowie Industrie- und Gewerbeansiedlungen. Häufig ziehen solche Vorhaben aber auch Beeinträchtigungen der Umwelt nach sich. Um künftig Umweltbeeinträchtigungen bei großen – in der Regel erheblich umweltbelastenden – Projekten ausreichend zu berücksichtigen, nimmt der Deutsche Bundestag derzeit Änderungen u.a. am Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und am Baugesetzbuch (BauGB) vor. Damit kommt die Bundesregierung gleichzeitig den EU-Anforderungen nach und bringt die kommunale Bebauungsplanung auf einen europarechtlich vorgegebenen Standard.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurden die betreffenden Vorschriften des Gesetzentwurfs zur kommunalen Bebauungsplanung einem Praxistest unterzogen. In den Städten Bad Zwischenahn, Frankfurt/Oder, Leipzig, Reutlingen und Rheine wurden – angeleitet und moderiert durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und die Forschungsgruppe Stadt + Dorf – die Bestimmungen anhand realer Vorhaben erprobt und auf ihre Praktikabilität, Effektivität und Verständlichkeit getestet. Am 22. Januar 2001 wurden den Mitgliedern des zuständigen 15. Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Ergebnisse des Praxistests vorgestellt.
Fazit:
Für Kommunen ist wichtig, dass die neuen Regelungen bei etwa jedem fünften Bebauungsplan beachtet werden müssen und zumindest eine Vorprüfung des Einzelfalls stattfinden muss. Das Verfahren lässt sich gut in die Praxis integrieren, ohne dass damit ein erheblich höherer Aufwand verbunden ist. Umweltauswirkungen wurden zwar auch schon früher von den Kommunalverwaltungen zusammengetragen, durch die Einführung eines Umweltberichts als fester Bestandteil des Bebauungsplans wird nun aber erreicht, dass die Umweltauswirkungen der Planungen für jeden erkennbar und nachvollziehbar offengelegt werden. Dieses Anliegen wurde von den Testgemeinden begrüßt, weitere Anregungen waren, die Vorprüfung der Umweltauswirkungen nicht auf standortbezogene Kriterien zu beschränken und eine solche Vorprüfung bei Städtebauprojekten schon ab 20 000 m² und nicht erst ab 30 000 m² Grundfläche vorzuschreiben. Grundsätzlich könnten solche Vorab-Tests auch in anderen Bereichen – zum Beispiel der Umweltgesetzgebung – von Nutzen sein.
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Weitere Informationen:
Deutsches Institut für Urbanistik
Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin
Dr. Arno Bunzel
Telefon: 030/39001-238
E-Mail: bunzel@difu.de
http://www.difu.de
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