Lärmbelästigung Wasserhahn

Verärgern zu laute Armaturen Nachbars Ohren, müssen die verantwortlichen Sanitärbetriebe zahlen. Ein Prüfzeichen soll davor schützen. Auf billigen Armaturen sucht man es vergebens. Forscher untersuchten die Geräuschkulisse der „Schnäppchen“.


Nur noch erschöpft ins Sofa sinken und die Ruhe genießen – denkste! Just in diesem Moment öffnet der Nachbar den Wasserhahn, und aus ist es mit der ersehnten Stille. Solche Geräuschbelästigungen sind keine Ausnahme, wenn Sanitärbetriebe billige Armaturen einbauen, die in Baumärkten verschleudert werden. Steigt der Schallpegel dieser vermeintlichen Schnäppchen in der Nachbarwohnung jedoch über 30 Dezibel (bewertet nach Frequenzkurve A für menschliches Gehör), verstößt dies gegen die gesetzlichen Schallschutzanforderungen nach DIN 4109. In diesem Fall ist der Sanitärbetrieb regresspflichtig. Müssen bei großen Wohnobjekten hunderte von Armaturen ausgetauscht werden, kann es die Firma schlimmstenfalls in den Ruin treiben.

Ein Überwachungszeichen, das gut sichtbar auf den Verpackungen angebracht ist, gibt Installateuren und Privatkunden einen Anhaltspunkt für die Lautstärke. Bei Gruppe I liegt der Armaturengeräuschpegel unter 20 dB(A), bei Gruppe II zwischen 20 und 30. Die Angabe der Gruppe findet sich auf dem Prüfzeichen rechts neben dem Schrägstrich. Bislang prangt dieses Zeichen jedoch meist nur auf teuren Markenartikeln. Wie sieht es mit Billigarmaturen aus, die es nicht tragen? Lärmen sie? Wie verlässlich ist das Überwachungszeichen? Forscher des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik IBP haben die Geräuschkulisse von Marken- und Billigarmaturen exemplarisch für Einhand-Wanne/Brause-Batterien in einem akustischen Prüfstand untersucht. Der Wasserdurchfluss erzeugt in der Armatur Schwingungen, die sich über die Leitung auf eine genormte Wand übertragen. Diese strahlt sie als Luftschall in den angrenzenden Raum ab, wo ein Mikrofon den Geräuschpegel erfasst. Untersuchungsleiter Lutz Weber sagt zusammenfassend: „Billige Produkte weisen häufig akustische Mängel auf. 70 Prozent der Testobjekte überschritten den zulässigen Armaturengeräuschpegel von 30 dB(A) – der höchste Messwert betrug sogar 47, was in etwa dem Geräuschpegel leiser Radiomusik entspricht. Viele empfinden dies bereits als Ruhestörung.“

Im Gegensatz zu Billigarmaturen sind Markenartikel mit Überwachungszeichen nicht lauter als zulässig – selbst wenn solche der Gruppe I ihren Grenzwert nicht immer einhalten. Ein wichtiger Grund für den niedrigen Geräuschpegel sind eingebaute Schalldämpfer. Sie kosten Geld, senken aber den Wert im Mittel um etwa 13 dB(A). „Wenn Schallschutzanforderungen bestehen“, resümiert Weber, „raten wir Sanitärbetrieben grundsätzlich, nur Markenarmaturen mit Überwachungszeichen zu verwenden.“

Ansprechpartner:
Dr. Lutz Weber
Telefon: 07 11 / 9 70-33 78, Fax: -34 06, lutz.weber@ibp.fraunhofer.de

Dipl.-Ing. Siegfried Efinger
Telefon: 07 11 / 9 70-33 53, efinger@ibp.fraunhofer.de

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