Bundestag verabschiedet Änderung des Baugesetzbuchs
Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte verabschiedet.
„Mit dieser Novelle des Baugesetzbuchs haben wir einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenentwicklung der Städte als Wirtschaftsstandorte und als Orte des Wohnens, Lebens und Arbeitens der Bürgerinnen und Bürger vorgelegt“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesbauminister Achim Großmann in Berlin.
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz wird die Planungspraxis in den rund 13.000 Städten und Gemeinden in Deutschland spürbar erleichtert und beschleunigt. So ist unter anderem in Zukunft ein „beschleunigtes Verfahren“ für Bebauungspläne der Innenentwicklung vorgesehen. „Das neue beschleunigte Verfahren gibt den Innenstädten den notwendigen Standortvorteil gegenüber der 'grünen Wiese' und wird mehr Investitionen in die Innenstädte ziehen. Damit wird zugleich auch ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet“, sagte Großmann.
Das Gesetz sieht vor, dass zeit- und kostenaufwendige förmliche Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung weitgehend entfallen. Darüber hinaus wird unter anderem die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gestrafft.
Bebauungspläne der Innenentwicklung sollen zum Beispiel die Nachverdichtung von städtischen Gebieten und die Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens erleichtern. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich sind auch Bebauungspläne für die Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen.
Das Gesetz trifft auch Regelungen, die den Abschluss von Sanierungsverfahren beschleunigen und erleichtern. Sanierungsverfahren sollen künftig, wenn möglich, nicht länger als 15 Jahre dauern. Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen wird vereinfacht.
„Wesentliche Teile des Gesetzes sind in einem Test, der gemeinsam mit Gemeinden durchgeführt wurde, auf ihre Praxistauglichkeit geprüft worden. Zahlreiche Anregungen von ihnen, aber auch von den Kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern sind in das jetzt verabschiedete Gesetz eingeflossen“, sagte Großmann . Der Bundesrat wird über das Gesetz voraussichtlich am 15. Dezember 2006 entscheiden. Das Gesetz wird Anfang 2007 in Kraft treten.
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