Erste Sitzung der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
Heute ist die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung zu ihrer konstituierenden Sitzung im Robert-Koch-Institut (RKI) zusammengetroffen. Sie hat den Philosophieprofessor Ludwig Siep zu ihrem Vorsitzenden sowie Medizinprofessorin Marion B. Kiechle und Biologieprofessor Henning M. Beier zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt und über ihre zukünftige Arbeitsweise beraten. Die Kommission hat die Aufgabe, Anträge auf Genehmigung der Einfuhr oder Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu prüfen. Ein erster Antrag liegt beim RKI bereits vor.
Hierzu erklären Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn:
„Mit dem Stammzellgesetz haben wir klare Regelungen für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland geschaffen. Einerseits wird der Schutzbereich des Embryonenschutzgesetzes erweitert, weil das Gesetz die bisher ohne Einschränkungen erlaubte Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbietet. Einfuhr und Verwendung sind nur für Stammzellen, die vor dem 01. Januar 2002 gewonnen wurden, und nur für hochrangige Forschungsvorhaben zulässig, zu denen es keine Alternative gibt. Sie bedürfen einer staatlichen Genehmigung und vorherigen Prüfung durch die zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung.
Andererseits wird der Forschung in Deutschland der Anschluss an den internationalen Standard ermöglicht. Insbesondere tragen die rechtlichen Regelungen dem Interesse kranker Menschen an der Entwicklung neuer Heilungschancen Rechnung. Damit ist es gelungen, die verschiedenen rechtlichen Positionen und ethischen Bewertungen zwischen Embryonenschutz und Forschungsfreiheit zu einem tragfähigen Kompromiss in Einklang zu bringen. Dem entspricht die interdisziplinäre Zusammensetzung der Kommission, in der Experten aus Biologe, Medizin, Ethik und Theologie zusammenarbeiten.“
Nach Inkrafttreten des Stammzellgesetzes am 01. Juli 2002 hat das Bundeskabinett am 10.07.2002 die Rechtsverordnung zur Durchführung der Gesetzesbestimmungen verabschiedet, die am 24.07.2002 in Kraft tritt. Sie bestimmt das RKI zur zuständigen Behörde für die Genehmigung und legt das Verfahren zur Berufung und zur Arbeit der zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung fest. Gleichzeitig hat das Kabinett über die Besetzung der Kommission entschieden, die von Bundesministerinnen Schmidt und Bulmahn umgehend einberufen wurde.
Eine Liste der Mitglieder der zentralen Ehtikkommission finden Sie im Internet
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