Änderung des Embryonenschutzgesetzes erfordert einen breiten gesellschaftlichen Konsens
Bulmahn: "Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist ein Thema für den Nationalen Ethikrat"
Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn hat heute mit Zurückhaltung auf die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Forschung mit embryonalen Stammzellen reagiert. "Solche tiefgreifenden Veränderungen, wie sie die Deutsche Forschungsgemeinschaft vorschlägt, müssen in der Wissenschaft und der Gesellschaft breit beraten und diskutiert werden", erklärte Bulmahn. Sie plädierte dafür, die Frage zur Forschung an embryonalen Stammzellen als Thema in dem von Bundeskanzler Gerhard Schröder kürzlich berufenen Nationalen Ethikrat zu behandeln. "Es kann nicht sein, jetzt in einem Hau-Ruck-Verfahren neue Weichen zu stellen, die die bislang gesetzten ethischen Grenzen überschreiten."
Bulmahn wertete die Stellungnahme der DFG als ein Zeichen dafür, dass sich die Wissenschaft in Deutschland ihrer hohen moralischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sei. "Die eindeutige Ablehnung des Klonens von Embryonen zum Zweck, sie für die Forschung zu verbrauchen, ist in ihrer Klarheit zu begrüßen und entspricht einem breiten Konsens in der Bevölkerung." Die Forderung, die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus sogenannten "überzähligen" Embryonen in Deutschland zuzulassen, erfordere eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes.
"Die in Deutschland an sich zulässige Forschung an importierten embryonalen Stammzellen bleibt problematisch, weil sie den Verbrauch menschlicher Embryonen (im Ausland) voraussetzt, der in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist. Deshalb setzen wir grundsätzlich auf alternative Methoden zur Forschung an embryonalen Stammzellen, insbesondere auf die Forschung mit sogenannten adulten Stammzellen, die ethisch unproblematisch ist. Hier hat es in der letzten Zeit erhebliche Erkenntnisfortschritte gegeben, die auf ein größeres Differenzierungspotenzial dieser Zellen hinweisen als bisher angenommen", erklärte Bulmahn.
Einer Öffnung bestehender Schutzbestimmungen in der Forschung an embryonalen Stammzellen könne man sich erst dann nähern, wenn durch eine breite gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskussion klar geworden sei, dass der Wert menschlichen Lebens hierdurch nicht herabgesetzt werde. Bulmahn: "Eine entsprechende Forschung kann es nur dann geben, wenn man auf andere Weise Krankheiten nicht bekämpfen kann." Sie wies darauf hin, dass das BMBF in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses der DFG darauf drängen werde, den Antrag von Prof. Oliver Brüstle aus Bonn zurückzustellen. Er sieht eine Forschung an importierten embryonalen Stammzellen vor.
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