Endlich Rechtssicherheit für biotechnologische Innovationen schaffen
„Im ‚Jahr der Innovationen’ muss es endlich ein klares ‚Ja’ zu Biopatenten geben! Es kann nicht angehen, dass eine für den Biotechnologiestandort so wichtige Maßnahme wie die Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie im Parlament im Schneckentempo beraten wird.“ So kommentierte Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), die für morgen anstehende Anhörung des Rechtsauschusses des Bundestages zur Umsetzung der EG-Biopatentrichtlinie.
Obwohl die Frist zur Umsetzung der Richtlinie seit über vier Jahren überschritten sei und eine Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof wegen Nicht-Umsetzung unmittelbar bevorstehe, befasse sich das Parlament bereits in zwei Legislaturperioden mit der Richtlinie, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. „Die rekordverdächtige Dauer der Debatte hat zu einer tiefen Verunsicherung in der deutschen Biotechnologieindustrie geführt“, so Yzer. „Nur ein klarer, positiver Abschluss des Umsetzungsverfahrens kann jetzt Vertrauen in und für Deutschland zurückgewinnen.“
Yzer sagte weiter, dass eine „Politik der Angst“ durch die Gegner von Biopatenten dazu geführt habe, dass die Befürchtung genährt wurde, der Mensch selbst könne Gegenstand eines Patents werden. Yzer: „Der Mensch ist und bleibt unpatentierbar, weil seine Würde unantastbar ist.“ Ein Patent gewähre im Übrigen weder die Erlaubnis zur Nutzung der Erfindung noch das Eigentum an einem auf der Erfindung beruhenden Produkt.
Die forschenden Arzneimittelhersteller unterstützen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die 1:1-Umsetzung der Richtlinie vorsieht. Auch eine Task Force zur Verbesserung der Standortbedingungen und der Innovationsmöglichkeiten der pharmazeutischen Industrie in Deutschland unter Vorsitz von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt habe bereits im Juni 2004 die uneingeschränkte Umsetzung der Richtlinie gefordert.
Zu Forderungen nach einem deutschen Sonderweg für biotechnologische Erfindungen erklärte Yzer: „Mit Sonderregelungen beim Patentrecht würde sich unser Land innerhalb Europas und international isolieren. Großbritannien, der wichtigste Mitbewerber Deutschlands in Europa auf dem Gebiet der Biotechnologie, hat die Richtlinie bereits vor Jahren ohne Einschränkungen übernommen.“ Gleichzeitig betonte sie: „Was Gegner von Biopatenten behaupten, wird auch nach hundert Wiederholungen nicht richtiger.“ Dass etwa mit der Umsetzung der Richtlinie ein Ausgabenanstieg bei den gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten sei, lasse sich leicht widerlegen: Dies sei schon deshalb unzutreffend, weil durch die Umsetzung der Richtlinie gar kein neues Patentrecht in Deutschland geschaffen werde.
Die Vorgaben der Biopatentrichtlinie seien längst Wirklichkeit der deutschen und europäischen Patenterteilungspraxis. Der VFA erwarte deshalb von einer Umsetzung ohne Abstriche vor allem Rechtssicherheit für biotechnologisch forschende Unternehmen. Gegnern von Biopatenten gehe es letztlich um Einschnitte in das Patentrecht und die Patentierungspraxis generell. Yzer unterstrich dem gegenüber, dass erst effektive Patente zur Entwicklung neuer Medikamente führen würden: „Kein Unternehmen wird die für die Erforschung und Entwicklung eines neuen Arzneimittels erforderlichen Kosten von durchschnittlich 800 Millionen US-Dollar aufwenden, wenn nicht die Früchte dieser Investition durch effektive Patente geschützt sind.“
Yzers Fazit: „Keine Innovation ohne Investition, und keine Investition ohne effektiven Patentschutz. Das gilt insbesondere für die Biopatente, die für forschungsintensive pharmazeutische Unternehmen eine entscheidende Ressource für ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sind. Das Parlament hat morgen die Gelegenheit, diese Handlungsfähigkeit zu stärken oder nachhaltig zu destabilisieren.“
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