Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen
Nach intensiven Beratungen veröffentlicht der Nationale Ethikrat heute seine Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken. Bereits am 29. November war das Votum zum Stammzellimport in einer Pressekonferenz bekannt gegeben worden. Nunmehr liegt die Stellungnahme in ihrem vollständigen Wortlaut vor.
Bereits auf seiner konstituierenden Sitzung im Juni dieses Jahres hatte der Ethikrat beschlossen, sich bis Dezember zu dieser umstrittenen Frage zu äußern.
Fazit der umfangreichen Argumentation sind folgende Optionen:
- Der zeitlich befristete Import von pluripotenten humanen Stammzellen gilt unter strengen (in der Stellungnahme im Einzelnen angeführten) Bedingungen als ethisch vertretbar, weil die Gewinnung solcher Stammzellen aus überzähligen Embryonen für ethisch zulässig gehalten wird. Daher wäre die Gewinnung solcher Stammzellen aus überzähligen Embryonen auch im Inland vertretbar. Die benannten Importbedingungen müssen gleichermaßen für die mit staatlicher Unterstützung geförderte Forschung und für die Forschung im privaten Bereich gelten.
- Der vorläufige, befristete und an strenge (im Einzelnen angeführte) Bedingungen gebundene Import humaner embryonaler Stammzellen wird befürwortet. Alle Bedingungen gelten gleichermaßen für die mit staatlicher Unterstützung geförderte Forschung und für die Forschung im privaten Bereich. Sie müssen vor dem Import erfüllt sein.
- Die vorläufige Ablehnung des Stammzellimports (Moratorium). Der Gesetzgeber muss zum Import ausdrücklich Stellung nehmen, zuvor aber eine Reihe von Punkten klären, die einzeln aufgelistet sind. Die Prüfung dieser Punkte sollte bis Ende 2003 abgeschlossen sein.
- Der Import von Stammzellen gilt als ethisch unzulässig. Maßgeblich dafür ist die grundsätzliche Beurteilung der Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryonen. Da diese als unzulässige Instrumentalisierung (Tötung) menschlichen Lebens angesehen wird, muss auch der Import solcher Zellen verworfen werden: Die importierten Zellen tragen den ethischen Makel ihrer Entstehungsbedingungen, der Import wird durch die Steigerung der Nachfrage einen kausalen Beitrag zum Embryonenverbrauch in den „Exportländern“ leisten, er wird dazu führen, dass das Schutzniveau für Embryonen auch in Deutschland absinken wird.
Mit Rücksicht darauf, dass sich der Nationale Ethikrat noch zu den grundsätzlichen Fragen der Stammzellforschung äußern wird, und im Hinblick auf die anstehenden Entscheidungen zum Import embryonaler Stammzellen haben sich 15 Mitglieder für einen befristeten und an strenge Bedingungen gebundenen Import embryonaler Stammzellen (Option B) ausgesprochen, darunter 9 Mitglieder, die zugleich die Option A befürwortet haben. 10 Mitglieder haben sich für eine vorläufige Ablehnung des Stammzellimports (Option C) ausgesprochen, darunter 4 Mitglieder, die zugleich die Option D befürwortet haben.
Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme ist unter www.nationalerethikrat.de abrufbar.
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