Phthalate – nützliche Weichmacher mit unerwünschten Nebenwirkungen
Phthalate sind so genannte Weichmacher: Sie machen Kunststoffe elastisch. Verwendung finden sie vor allem bei der Herstellung des Weich-PVC (Polyvinylchlorid), aus dem viele Alltagsprodukte bestehen, von Bodenbelägen, über Kunstleder und Tapeten bis zu Duschvorhängen. Doch die Phthalate sind in Weich-PVC nicht fest eingebunden. Sie dünsten aus oder lösen sich beim Kontakt mit Flüssigkeiten sowie Fetten.
Die Folge: Phthalate finden sich überall in der Umwelt und der Mensch kommt ständig mit ihnen in Berührung. Einige Phthalate haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Andere stehen in Verdacht, sich in der Umwelt anzureichern. Risiken für Mensch oder Umwelt sind dennoch nur für wenige Anwendungsbereiche identifiziert. So hat die EU-Kommission beispielsweise ein Verbot für Phthalate in Babyartikeln und Kinderspielzeug erlassen. Obwohl für die meisten Anwendungen keine Risiken nachgewiesen sind, empfiehlt das Umweltbundesamt (UBA) im Sinne einer vorsorgenden und nachhaltigen Chemikalienpolitik, den Eintrag der Phthalate in die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden. Hersteller sollten Weich-PVC – wo dies möglich ist – durch weniger umweltbelastende Materialien ersetzen. Für viele Anwendungen sind andere Kunststoffe, die keine Weichmacher benötigen, wie Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP), geeignet. Verbraucherinnen und Verbraucher haben zudem die Möglichkeit, sich für gänzlich andere Werkstoffe – wie Holz oder Kork als Bodenbelag – zu entscheiden.
Die chemische Industrie produziert jährlich in Westeuropa rund eine Million Tonnen Phthalate. Mehr als 90 Prozent gehen in die Produktion des Weich-PVC. Der Mensch nimmt diese Weichmacher vor allem über die Luft und die Nahrung auf. Bei fast jedem Menschen sind Phthalate im Blut nachweisbar. Die fünf am meisten eingesetzten Phthalate sind Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP), Benzylbutylphthalat (BBP), Di-isononyl-phthalat (DINP) und Di-isodecyl-phthalat (DIDP).
Zu den als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Phthalaten zählen DEHP, DBP und BBP. Bei diesen Weichmachern zeigen die EU-Stoffbewertungen bei wenigen Anwendungen Risiken für den Menschen oder die Umwelt. Die EU-Kommission hat deshalb Maßnahmen zur Risikominderung – beispielsweise das Verbot in Kinderspielzeug und Babyartikeln – getroffen. Bei den meisten anderen Anwendungen finden sie sich aber weiterhin im Einsatz.
Die PVC-Hersteller ersetzten mittlerweile vor allem DEHP teilweise durch DINP und DIDP. Diese Phthalate sind nicht als gefährliche Stoffe eingestuft. Die EU-Kommission hat aber wegen der Risiken von DIDP und – aus Vorsorgegründen – auch für DINP ein Verbot für Babyartikel und Kinderspielzeug, das in den Mund genommen werden kann, erlassen. Die EU-Risikobewertungen zeigen keine weiteren Risiken bei DINP und DIDP auf. Das UBA bewertet das anzunehmende Umweltverhalten dieser Stoffe jedoch als bedenklich. Sie stehen im Verdacht, sich in hohem Maße in Organismen anzureichern und eine lange Lebensdauer im Boden und in Sedimenten aufzuweisen.
Das UBA spricht sich dafür aus, dass Stoffe, die in der Umwelt langlebig sind oder ein hohes Anreicherungspotenzial in Organismen aufweisen, generell nicht in die Umwelt gelangen sollten. Auch den Umwelteintrag fortpflanzungsgefährdender Stoffe gilt es zu vermeiden. Für Weich-PVC werden überwiegend Phthalate als Weichmacher eingesetzt. Die Freisetzung der Phthalate aus Weich-PVC ist grundsätzlich nicht zu verhindern. Das UBA empfiehlt daher den schrittweisen Ersatz von Weich-PVC durch weniger umweltbelastende Werkstoffe.
Weitere Informationen zu Phthalaten, ihren Eigenschaften, den EU-Risikobewertungen und zu Produktalternativen finden Sie im UBA-Hintergrundpapier „Phthalate – Die nützlichen Weichmacher mit unerwünschten Eigenschaften“ unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/weichmacher.pdf.
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