Rechte an genetischen Eigenschaften von Pflanzen und Tieren besser regeln
Die genetischen Eigenschaften von Pflanzen und Tieren gehören den Staaten, in denen diese vorkommen. Wer sie erforschen und vielleicht aus ihnen Produkte wie etwa Medikamente oder Saatgut entwickeln will, muss die Zustimmung des jeweiligen Ressourcenstaates einholen und wissenschaftliche Erkenntnisse mit ihm teilen.
Auch wenn neue Produkte Gewinn abwerfen, muss der Ressourcenstaat hieran beteiligt werden. Ein bekannter Fall ist die Verwendung der vielfältigen Eigenschaften des indischen Neem-Baumes für die Herstellung einer Fülle von Pflanzenschutz- Dünge- und Arzneimitteln. Die Patentierung von manchen dieser Eigenschaften führte zu weltweiten Vorwürfen der Biopiraterie.
Die bestehenden Regelungen sind nicht effektiv und zudem ungerecht, haben Rechtswissenschaftler der Universität Bremen herausgefunden und erforschen jetzt in einem neuen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekt bessere Lösungen. Ihre Vorschläge sollen in die Vorbereitungen der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über Biodiversität einfließen, die im Oktober 2010 in Nagoia (Japan) stattfindet.
Nach den Ergebnissen eines Vorläuferprojekts, das Professor Gerd Winter und Dr. Evanson Chege Kamau von der Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht (FEU) durchgeführt haben, sind die bestehenden Regelungen uneffektiv, weil der Ressourcenstaat die Verwendung der genetischen Ressource nicht kontrollieren kann. Ungerecht sind sie, da die Ressourcen meist in mehreren Staaten vorkommen und die Vorteilsbeteiligung nicht nur einem von ihnen zufließen sollte.
In ihrem neuen Forschungsprojekt erarbeiten Professor Winter und Dr. Kamau deshalb effektivere und gerechtere Lösungen, die aus so genannten Pools von genetischem Material und genetischem Wissen bestehen, in denen Ressourcen- und Nutzerstaaten zusammenwirken. Mit solchen Gemeinschaftslösungen können die Verwendungsprozesse besser verfolgt und entstehende Vorteile besser ausgeglichen werden, vermuten die Wissenschaftler. In ihrem neuen DFG-Projekt werden sie bereits existierende Varianten von Pools auswerten und Vorschläge für einen rechtlichen Rahmen erarbeiten. Die DFG fördert das Projekt mit dem Titel „Common pools genetischer Ressourcen“ in den nächsten drei Jahren mit 350.000 Euro.
Weitere Informationen:
Universität Bremen
Fachbereich Rechtswissenschaft
Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht
Prof. Dr. Gerd Winter
Telefon: 0421 218-2840/-7597
E-Mail: gwinter@uni-bremen.de
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