Internet spornt zu Verzweiflungstaten an
Menschen, die sich im Internet zum Thema Selbstmord informieren wollen, werden dort eher zu einem solchen Akt ermutigt als durch Unterstützung davon abgehalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung, die gemeinsam von Forschern der britischen Universitäten Bristol, Oxford und Manchester durchgeführt worden ist.
Wie das British Medical Journal berichtet, haben die Wissenschaftler mit Hilfe von vier Suchmaschinen das Internet nach Webseiten zum Thema Selbstmord untersucht. Insgesamt wurden dabei 240 verschiedene relevante Seiten gefunden. Rund ein Fünftel davon befürwortete ausdrücklich den Freitod. Knappe zehn Prozent enthielten sachliche oder scherzhafte Informationen zum Thema.
Lediglich 13 Prozent der ausfindig gemachten Internetseiten widmeten sich der Selbstmord-Prävention und zwölf Prozent versuchten, Betroffene durch ihren Webauftritt von einer solchen Verzweiflungstat durch Argumente abzubringen.
„Diese Untersuchung macht deutlich, wie einfach es ist, im Internet an detaillierte technische Informationen über die verschiedenen Selbstmordmethoden heranzukommen“, erklärt Lucy Biddle vom Department of Social Medicine der University of Bristol gegenüber BBC News.
Die Selbstregulierung der Internetprovider und der Einsatz von Filtersoftware durch Eltern seien derzeit die einzigen Möglichkeiten, wie User von dem Besuch derartiger Pro-Selbstmord-Seiten im Netz abgehalten werden könnten. „Wir sind weiterhin sehr besorgt über den möglichen Einfluss des Internets auf die Selbstmordraten“, ergänzt Marjorie Wallace, Geschäftsführerin der karitativen britischen Hilfsorganisation Sane. Es müsse dringend etwas unternommen werden, um den unerhört leichten Zugang zu so brisanten Informationen im Netz zu unterbinden. „Einige dieser Seiten machen den Eindruck, als wären sie geradezu auf der Jagd nach selbstmordgefährdeten Menschen“, kritisiert Wallace.
Möglich wird die Existenz derartiger Webangebote in Großbritannien durch das Fehlen eines entsprechenden gesetzlichen Verbots. So legt zwar der Suicide Act aus dem Jahr 1961 fest, dass es illegal ist, jemanden durch Beihilfe, Unterstützung, Beratung und Vermittlung von Wissen zum Selbstmord anzuspornen. Um dafür gesetzlich belangt werden zu können, muss der Betroffene jedoch als Komplize agieren und konkret über den jeweiligen Selbstmordversuch Bescheid wissen. „Auch in Deutschland gibt es zur Zeit keine gesetzliche Grundlage, die das Betreiben einer solchen Pro-Selbstmord-Seite generell verbieten würde“, stellt Max-Lion Keller, Rechtsexperte der IT Recht Kanzlei http://www.it-recht-kanzlei.de , auf Anfrage von pressetext fest. Eine wichtige Einschränkung sei in diesem Zusammenhang aber die Pflicht zur Alterskontrolle. „Solche Webangebote sind nur dann gesetzlich zulässig, wenn die Betreiber auch ausreichend dafür sorgen, dass deren Inhalte nur von volljährigen Besuchern aufgerufen werden können“, betont Keller.
Dass die Darstellung von Selbstmordtaten in der Medienberichterstattung einen Einfluss auf das tatsächliche Verhalten gefährdeter Personen hat, sei laut Meinung der britischen Forscher mittlerweile hinlänglich belegt. Weit unerforschter hingegen sei bislang die Rolle des Internets in diesem Zusammenhang. Erst Ende Januar hatte ein Fall in Wales für Aufregung gesorgt, bei dem sich insgesamt sieben Jugendliche im Laufe eines Jahres selbst das Leben genommen hatten (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=080124010 ). Die Polizei vermutete, dass die betroffenen Personen im Internet Kontakt zueinander aufgenommen und sich gegenseitig über ihre Selbstmordpläne in Kenntnis gesetzt hatten.
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