Gleichstellung von Mann und Frau: EU-Forschung drängt nach weiteren Fortschritten
Rund 30 Jahre, nachdem die europäischen Rechtsvorschriften zur Sicherung gleicher Rechte für Männer und Frauen verabschiedet wurden, zeigen die heute von der Kommission vorgestellten Forschungsarbeiten auf, dass Frauen immer noch weniger verdienen, weniger interessante Arbeitsplätze besetzen und die Last der häuslichen Pflichten tragen. Zur Unterstützung des Bemühens der Kommission um eine bessere Gleichstellung der Geschlechter sind weitere Forschungsarbeiten vonnöten. Diese können dann in die Strategien des „gender mainstreaming” einfließen, mit denen dafür gesorgt wird, dass die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen in alle neuen politischen Initiativen auf EU- und einzelstaatlicher Ebene eingebunden wird.
„Vergleicht man die Stellung der Frauen heute mit der ihrer Mütter, so zeigt sich, dass bei der Gleichstellung von Männern und Frauen große Fortschritte erzielt worden sind“, meinte Kommissar Busquin. „Aber geschlossen ist die Kluft noch lange nicht. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass wir mit gezielten Forschungsarbeiten die Strategien erarbeiten, mit denen wir die Gleichstellung von Männern und Frauen in der ganzen EU vorantreiben können.“
Ein besseres Verständnis der Gleichstellungsproblematik
In den letzten fünf Jahren hat die Kommission 12 Projekte über die Gleichstellungsproblematik mit insgesamt 7,8 Millionen € unterstützt. Heute werden 8 neue Projekte ins Leben gerufen, denen ein Gesamtbudget von 8,2 Millionen € zur Verfügung steht. 65 Forschungsteams aus 23 Ländern arbeiten hier zusammen. Die Projekte befassen sich mit einer Vielzahl unterschiedlichster Aspekte der Gleichstellungsproblematik, etwa die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, Qualifikation und Ausbildung von Männern und Frauen, die Beziehungen zwischen den Geschlechtern und das Familienleben in Europa, die Integration geschlechterspezifischer Aspekte in alle Bereiche, die zivile und politische Beteiligung von Frauen in den EU-Mitgliedstaaten und den Bewerberländern sowie die Rechte der Frauen.
Die Unterschiede behoben? Nicht ganz
Aus Forschungsarbeiten in den EU-Mitgliedstaaten geht hervor, dass es bei der Stellung der Frau erhebliche Verbesserungen zu verzeichnen gibt. In allen Ländern ist ihre Beteiligung am Berufsleben entscheidend größer geworden. Zwischen 1995 und 2000 wurden fast 60 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze in der EU (6,2 Millionen) mit Frauen besetzt. Mittlerweile machen sie über 40 % der erwerbstätigen Bevölkerung der EU insgesamt aus.
In einigen Ländern, insbesondere den nordischen, sind nahezu 80 % der Frauen berufstätig. Auch wenn in allen Mitgliedstaaten eine Zunahme der berufstätigen Frauen zu beobachten ist, so ist diese Tendenz besonders in den Volkswirtschaften ausgeprägt, in denen vorher nur ein geringer Prozentsatz von Frauen am Arbeitsleben teilnahmen, wie in den südlichen Ländern und in Irland.
Berufs- und Privatleben
Auch die politische Beteiligung von Frauen nimmt zu, und zuhause engagieren sich die Männer stärker bei der Kinderbetreuung. Allerdings zeigen die Forschungsarbeiten auch, dass die Gleichstellungsprobleme noch nicht gelöst sind. Auch wenn Frauen heutztage ökonomisch aktiver sind, so ist deren Lebensqualität oft schlecht und sie sind an schlecht bezahlten und wenig qualifizierten Arbeitsplätzen überrepräsentiert. Parallel zum Anstieg der Berufstätigkeit von Frauen sind die Teilzeitarbeit und andere prekäre Formen der Beschäftigung angestiegen. Frauen besetzen knapp 80 % der Teilzeitstellen (Eurostat 1998) und bilden die große Mehrheit (77 %) der Niedriglohngruppen.
Frauen tragen immer noch die Hauptlast bei der Betreuung der Kinder und der Hausarbeit, und in den höheren Führungspositionen sind sie nur eine Minderheit. Den Forschungsarbeiten zufolge gibt es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Form und Umfang der Sozialpolitik und der Erwerbstätigkeit von Frauen. Heutzutage verfügen alle Industrieländer über eine Familien- und Sozialpolitik, bei der in unterschiedlichem Umfang Erziehungsurlaub, staatliche Kinderbetreuung und ein staatliches Bildungssystem angeboten werden.
Integration der Geschlechterthematik in alle Politikbereiche und Menschenrechtsstrategien
Allerdings sind die politischen Maßnahmen, mit denen die Erwerbstätigkeit und die Mitwirkung von Frauen gefördert wird, nicht überall gleich fortschrittlich. Auf der einen Seite können die skandinavischen Ländern hohe Erwerbstätigkeitsquoten bei Frauen verzeichnen und verfügen über ein ausgeprägtes Sozialsystem; auf der anderen Seite stehen Länder wie Irland, Luxemburg, Griechenland und Spanien, in denen die Berufstätigkeit von Frauen durch staatliche Einrichtungen nur mäßig unterstützt wird und Frauen daher unterrepräsentiert sind.
Die Kommission ist außerdem besorgt darüber, dass der Frauen- und Kinderhandel ein wachsendes Problem darstellt, vor allem in unserem globalisierten Wirtschaftssystem. Schätzungen zufolge kommen jedes Jahr rund 120.000 Frauen und Kinder (vor allem aus Mittel-Osteuropa) nach Westeuropa. Die Kommission bezuschusst nun Forschungsarbeiten, die sich mit diesem Thema befassen, wobei es darum geht, die Rechte von Frauen mit den generellen Menschenrechten in Beziehung zu setzen.
Männer und Frauen – zusammen
Die Gleichstellung der Geschlechter wird nicht nur durch gezielte Forschungsarbeiten zu erreichen gesucht, sondern auch durch mehrere Empfehlungen, nach denen sich die Kommission und die Wissenschaft zu diesem Ziel bei der Durchführung des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms (RP6 2003-2006) und der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums verpflichten. In diesen Empfehlungen geht es um die Förderung der Beteiligung von Frauen an der Wissenschaft nicht nur durch einen Ausgleich bei der Geschlechterverteilung, sondern auch durch die Veränderung des Arbeitsumfelds.
Insbesondere ist die Gleichstellungsproblematik zu berücksichtigen, wenn dies für die betreffende Forschungsmaßnahme relevant ist. In den gemeinsamen Kriterien des RP6 für die Bewertung der Vorschläge geht es auch um die Beurteilung der Frage, ob mit dem Thema des Vorschlags verbundene geschlechterspezifische Fragestellungen ausreichend Berücksichtigung finden. Auch bei der Auswahl der Gutachter ist auf Ausgewogenheit der Geschlechter zu achten. Zusätzlich zur Integration der Geschlechterthematik in alle Politikbereiche gibt es im Programmteil des RP 6 „Wissenschaft und Gesellschaft“ einen speziellen Themenbereich, der sich mit Frauen und Wissenschaft befasst.
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