Mehr Rechte für Patienten und Angehörige
Studie: Stiftung Pflege e.V. fordert besseren Zugang beim Besuch auf Intensivstationen / Pressekonferenz in Berlin am 9.3.2006
Rund zwei Mio. Menschen werden jährlich in den etwa 20.000 Betten der Intensivstationen deutscher Krankenhäuser behandelt. Die meisten davon haben durch die moderne High-Tech-Medizin gute Chancen, wieder völlig gesund zu werden. Wissenschaftlich belegt ist, dass jeder Mensch in einer solchen gesundheitlichen Krisensituation von der Anwesenheit nahe stehender Personen profitiert. „Umso erstaunlicher ist es, dass Angehörigen und vertrauten Personen in einigen Krankenhäusern der Zugang zum Krankenbett durch strenge Regeln und oft nicht nachvollziehbare Gründe erschwert wird. Oft kämpfen Angehörige mit unüberwindlichen Hürden, um ans Krankenbett zu gelangen“, beklagt Prof. Christel Bienstein, Leiterin des Instituts für Pflegwissenschaften der Universität Witten/Herdecke und Vorstandsvorsitzende der Stiftung.
Mit einer bundesweiten Initiative will die Stiftung Pflege e.V. verbindliche Besuchsregelungen auf den Intensivstationen der Krankenhäuser unterstützen, um die Rechte von Patienten und Angehörigen zu stärken. Gleichzeitig hat sie – in Anlehnung an die „Charta der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen“ (Runder Tisch Pflege 2005) – konkrete Rechte der Intensivpatienten formuliert, die nach Möglichkeit in Form einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht rechtzeitig schriftlich festgehalten werden sollten.
Über das Ergebnis der Studie und die Rechte der Intensivpatienten möchten wir Sie auf einer Pressekonferenz informieren am
09. März 2006 um 11.00 Uhr
Haus der Bundespressekonferenz, Raum 0107
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Anmeldung: Stiftung Pflege e.V., Jörg van Hulsen, Tel.: 030/2191-5720, E-Mail: kontakt@stiftung-pflege.de
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Weitere Informationen:
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