Über den Umgang mit unheilbar Kranken und Sterbenden

Das durch die medizinische Technik künstlich verlängerte Sterben ist gegenwärtig ein sehr präsentes Schreckensbild: Die Öffentlichkeit diskutiert rege über die Rechte und die Autonomie von Patienten. Zunehmend verfassen auch gesunde, junge Menschen Patientenverfügungen, in denen sie vorsorglich das ärztliche Handeln im Falle einer unheilbaren Krankheit begrenzen wollen.

„Die Frage nach Therapieabbruch oder Sterbehilfe stellt sich jedoch keineswegs erst mit der technisierten Medizin der Moderne“, sagt Professor Michael Stolberg. Der Inhaber des Lehrstuhls für Geschichte der Medizin an der Uni Würzburg erforscht zusammen mit der Wissenschaftlerin Karen Nolte, wie in der Zeit von 1500 bis 1900 mit Schwerkranken umgegangen wurde. Die Fritz-Thyssen-Stiftung fördert das Projekt, das die historischen Wurzeln gegenwärtiger medizinethischer Debatten freilegen soll.

Die Studien haben ergeben, dass auch Ärzte und Chirurgen früherer Jahrhunderte die Frage bewegte, ob und wie sie in bestimmten schweren Krankheitsfällen weiterbehandeln sollten. Dabei war das „Selbstbestimmungsrecht“ der Kranken für die Ärzte der Frühen Neuzeit alltägliche Realität. Auch akademische Mediziner waren es gewohnt, dass Kranke und teilweise deren Angehörige – zumindest aus den höheren Bevölkerungsschichten – ihre diagnostischen und therapeutischen Urteile eingehend diskutieren wollten und gegebenenfalls in Zweifel zogen. Besonders für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts gilt, dass die Ärzte sich über diese Entscheidungs- und Aushandlungsprozesse intensive Gedanken machten. Das geht aus schriftlichen Fallbeschreibungen hervor.

Karen Nolte: „Entgegen bisheriger Annahmen standen auch Patienten aus den unteren Schichten den Ärzten offenbar nicht ohnmächtig gegenüber.“ Die Ärzte hatten den Anspruch, ihren Patienten sowohl den erhofften Gewinn aus der Operation als auch die Risiken ausführlich darzulegen. Es war ihnen wichtig, ihr risikofreudiges Vorgehen mit der Zustimmung der Patienten zu legitimieren. Einige Krankengeschichten weisen sogar den Schwerkranken den aktiven, fordernden Part in der Entscheidung für eine lebensgefährliche Operation zu.

„Außer Zweifel steht, dass den Ärzten damals die Notwendigkeit der Aufklärung bewusst war“, sagen die Würzburger Forscher. Das komme durch die öffentliche Selbstdarstellung in gedruckten Fallgeschichten zum Ausdruck. Zugleich boten sich auch den weniger gebildeten Schwerkranken beachtliche Handlungsspielräume. Erkennbar wird das nicht zuletzt aus den Klagen von Ärzten, dass manche Patienten ihren Rat nicht befolgten und die Therapie verweigerten.

Spannungen zwischen Ärzten und Diakonissen

In der Frage nach der „Wahrheit am Krankenbett“ gab es bei der Arbeit konfessioneller Krankenpflegerinnen große Spannungen zwischen medizinischer Hilfe und Seelsorge. 1836 gründete der evangelische Pastor Theodor Fliedner in Kaiserswerth bei Düsseldorf den „Evangelischen Verein für christliche Krankenpflege in der Rheinprovinz und Westfalen“. Mit der systematischen Ausbildung von Diakonissen trug er wesentlich zur Professionalisierung der Krankenpflege im 19. Jahrhundert bei.

Die Diakonissen wurden für ihre Krankenpflege sehr geschätzt und darum auch in nichtkonfessionellen Krankenhäusern eingesetzt. Offensichtlich barg aber die „Seelenpflege“, also die Bekehrung von Schwerkranken und Sterbenden, in der Kaiserswerther Diakonie ein erhebliches Konfliktpotenzial in sich: Erstens wollten Schwerkranke zum Leidwesen der frommen Krankenschwestern häufig nicht mit Gesprächen über Gott behelligt werden – zu sehr war für sie in dieser Situation das Sprechen über Gott mit dem unmittelbar bevorstehenden Tod verbunden.

Zweitens war die unbedingte Voraussetzung, um selig zu sterben, die vollständige Aufklärung der Schwerkranken über den bevorstehenden Tod. Diese Aufklärung aber oblag allein dem behandelnden Arzt, und dieser weigerte sich häufig, die Patienten über die Unheilbarkeit und ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit baldiges Sterben aufzuklären. In den Briefen der Diakonissen an das Mutterhaus wird diese Haltung der Ärzte zuweilen beklagt, ebenso wie die gescheiterten Versuche, die Ärzte von der Notwendigkeit der Aufklärung der Todkranken zu überzeugen. „Bis heute stellt die Frage nach der Wahrheit am Krankenbett einen zentralen Konflikt im Verhältnis zwischen Krankenpflegenden und Ärzten dar“, so die Würzburger Forscher.

Weitere Informationen: Dr. Karen Nolte, T (0931) 79678-18 (Montag bis Donnerstag), karen.nolte@mail.uni-wuerzburg.de

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Robert Emmerich idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-wuerzburg.de

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