Scientology ist eine extremistische Religion
Chemnitzer Studie spricht sich für eine Überwachung, aber gegen ein Verbot aus
Auch wenn es Tabus brechen sollte: Die in Deutschland umstrittene amerikanische Organisation Scientology muss als Religion anerkannt, sollte aber weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Professur Politikwissenschaft II der Technischen Universität Chemnitz.
„Der Religionsbegriff muss als wertfreie Kategorie verstanden werden, die weder eine Auskunft gibt über die Qualität einer religiösen Gemeinschaft noch über ihre gesellschaftliche Wirkung“, lautet die Einschätzung des Politikwissenschaftlers Dr. Stefan Braun, der sich in seiner Doktorarbeit als einer der ersten deutschen Wissenschaftler kritisch mit dem Religionscharakter Scientologys auseinander gesetzt hat. Bislang wurden vor allem wirtschaftliche oder organisatorische Fragen in das öffentliche Blickfeld gerückt.
Von einer Religion könne man dann sprechen, wenn sie Profanes von Heiligem unterscheide und gleichzeitig auf eine Transzendenz, auf etwas Außerweltliches, verweise. Beide Wesensteile würden von Scientology erfüllt: Die Gemeinschaft erkenne etwa die Schriften ihres Gründers, des Schriftstellers Lafayette Ronald Hubbard, als heilig an. Hubbard selbst werde durch Manipulation seiner Biographie für jeden gläubigen Anhänger von Scientology zu einem unumstößlichen Vorbild stilisiert. Und der Verweis auf das Transzendente finde sich bei Scientology sowohl in der so genannten „Achten Dimension“, die Unsterblichkeit verheiße, als auch im Geistwesen Thetan, das nach Hubbards Lehre Macht über Materie, Energie, Zeit und Raum besitze.
Dr. Stefan Braun: „Kritiker dieser Kategorisierung werden darin möglicherweise die Anerkennung der umstrittenen Bewegung sehen. Aber diese Schlussfolgerung ist falsch. Dass die ideologischen Inhalte Scientologys eher dem Sience-fiction-Genre entstammen, die der Mehrheitsmeinung einer aufgeklärten Gesellschaft widersprechen und auf Axiomen beruhen, die anerkannte Werte der westlichen Zivilisation kategorisch ablehnen, darf bei der Einordnung als Religion keine Rolle spielen.“ Insofern könnten sich religiöse Gemeinschaften wie Scientology durchaus im direkten Widerspruch zur staatlichen Grundordnung befinden – wenn sie zum Beispiel die Aufhebung der Trennung von Staat und Religion forderten oder gegen die Prinzipien der Demokratie und des Meinungspluralismus ankämpften. Solche Überzeugungen finden sich nach Ansicht des Politikwissenschaftlers durchaus auch in Splittergruppen großer Religionen, etwa bei christlichen oder islamischen Fundamentalisten. „Der Unterschied zu Scientology besteht allerdings darin, dass die gesamte Lehre Hubbards solchen Vorstellungen folgt. Aus diesem Grund ist es durchaus legitim, dass sich der Staat intensiv mit diesen Anschauungen auseinandersetzt – nicht jedoch mit der Religion an sich.“ Allein im Dianetik-Kapitel über politische Dianetik halte Scientology gesellschaftliche und politische Entwürfe bereit, die eindeutig die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnten.
„Gegebenenfalls kann dies dazu führen, dass auch der Verfassungsschutz gegen Scientology tätig wird, weil er die freiheitlich-demokratische Grundordnung ohne Ansehen der feindlich gesinnten Organisation zu schützen hat“, schlussfolgert Dr. Braun. Die Passage im Maßnahmenkatalog des Bundesinnenministers, die nach der Anschlagserie vom 11. September 2001 das Religionsprivileg einschränkt, unterstreiche diese Ansicht. Allerdings sollten Bestrebungen, Scientology auf Basis des Grundgesetzes (Artikel 9) und des Vereinsgesetzes zu verbieten, verworfen werden. „Gegen ein Verbot spricht neben der schweren historischen Hypothek Deutschlands vor allem, dass die Stärke einer demokratischen Gesellschaft gerade in der diskursiven Auseinandersetzung mit Andersdenkenden liegt.“
Die vorliegende Doktorarbeit wurde betreut von dem renommierten Extremismusexperten Prof. Dr. Eckhard Jesse, der an der TU Chemnitz die Professur für Politikwissenschaft II innehat. Über den Umgang mit Scientology in Deutschland und den USA wird Dr. Stefan Braun voraussichtlich im Sommer 2002 eine vergleichende Untersuchung im Berliner Weißensee-Verlag veröffentlichen.
Zum Hintergrund:
Dr. Stefan Braun: „In Folge der Flower-Power-Bewegung ließen sich in den sechziger Jahren Gemeinschaften wie Scientology auch in Deutschland nieder, welche die Öffentlichkeit durch ihre Lehren und das Auftreten ihrer Mitglieder zum Teil stark irritierten. Zunächst begannen die Großkirchen, sich mit dieser neuen Konkurrenz und einer aufkeimenden Marktsituation im Bereich des Religiösen auseinander zu setzen. Sie verwiesen vor allem darauf, welche Gefahren für das Individuum von den Ideologien solcher Gemeinschaften – zumeist vermittelt durch einen charismatischen Gründer – ausgehen. Doch gerade der Reiz des Unbekannten und der Hauch des Verruchten ließ diese Bewegungen auch hierzulande schillernd und attraktiv erscheinen. Der Staat sah zunächst kaum einen Anlass, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen – wenn auch die ersten Sektenberichte bereits in den siebziger Jahren veröffentlicht wurden.
Letztlich regelte die Nachfrage das Angebot: Für einen Teil dieser Gemeinschaften begann ein baldiges Siechtum, das zu einem Nischendasein führte oder in ihrem völligen Niedergang endete. Anderen gelang es dagegen, sich zu etablieren. Zu ihnen gehört Scientology, die sich mit beharrlicher Marktanalyse, geschickten Werbestrategien und aggressivem Auftreten einen Platz zu sichern vermochte.
Die Zahl der Scientologen in Deutschland wird heute auf 6.000 bis 8.000 geschätzt. Sektenbeauftragte warnen vor der umstrittenen Gemeinschaft: Sie soll ihre Mitglieder systematisch unterdrücken und finanziell auszubeuten.“
Weitere Informationen gibt Dr. Stefan Braun, Promovend an der Professur für Politikwissenschaft II der TU Chemnitz und Politikwissenschaftler aus Frankenthal, unter Telefon (01 77) 333 96 83.
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