Jedes vierte Kind im Ruhrgebiet ist arm: ZEFIR-Forscher erstellt Daten- und Kartenmaterial
Viel Armut bei unter Dreijährigen
Im Ruhrgebiet sind 27,9 Prozent der unter Dreijährigen auf Leistungen nach dem SGB-II angewiesen. Diese Zahlungen sind seit 2005 nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB-II) geregelt und auch als „Hartz IV“ bekannt. Allgemein gilt in Deutschland: Wer Zahlungen nach dem SGB-II erhält, also Hartz IV oder Sozialgeld, ist arm. Das bedeutet, dass sozialgeldbeziehende Kinder nur stark eingeschränkt an Bildung, Sport, Gesundheit oder Kultur teilhaben können.
Im Ruhrgebiet beziehen 15,2 Prozent aller Menschen SGB-II-Leistungen. Damit ist die SGB-II-Quote bei Kindern unter drei Jahren nahezu doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung des Ruhrgebiets. Das von Thomas Groos erstellte Daten- und Kartenmaterial zeigt die bundesweite Verteilung von SGB-II-Zahlungen und deren Entwicklung von 2007 bis 2013.
Der Westen hält mit dem Osten nicht mit
Die bundesweiten SGB-II-Quoten sind zwischen 2007 und 2013 bei Erwachsenen um 1,5 Prozentpunkte und bei Kindern um vier Prozentpunkte zurückgegangen. „Die schlechte Entwicklung der SGB-II-Quoten des Ruhrgebiets im NRW- und Bundesvergleich hat uns überrascht. Zwar ging die Quote für die unter Dreijährigen um vier Prozentpunkte zurück und liegt damit insgesamt im Bundestrend.
Weite Teile Ostdeutschlands mit ebenfalls sehr hohen Kinderarmutsquoten entwickelten sich jedoch im gleichen Zeitraum erheblich positiver “, sagt Groos. Dort betragen die Rückgänge zwischen zehn und 19,2 Prozenpunkte.
Weitere Informationen
Thomas Groos, Referat V.1 Stadtforschung und Statistik, Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR), Ruhr-Universität Bochum, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel. 0208/45 56816
E-Mail: thomas.groos@rub.de
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