Kinder befähigen statt Eltern bevormunden
„Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gute Bildung. Dies wird mit dem so genannten Bildungspaket nicht erreicht“, erklären neun Organisationen und acht Wissenschaftler/-innen.
Das Bündnis kritisiert die Intransparenz der Ermittlung der Hartz-IV-Kinderregelsätze im Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums und schlägt fünf Maßnahmen vor, um eine gerechte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.
So fordert das Bündnis einen Runden Tisch gegen Kinderarmut, an dem alle maßgeblichen staatlichen und gesellschaftlichen Akteure beteiligt sind. „Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht genutzt, um ein umfassendes Konzept gegen Kinderarmut vorzulegen. Die Bestimmung der neuen Kinderregelsätze weist erhebliche Mängel auf. Sie decken weder das Existenzminimum von Kindern noch wird durch die Neuregelung die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern sichergestellt“, sagt Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes.
„Es wurde nicht begründet, warum einige Posten aus den Regelsätzen heraus gerechnet wurden und warum an einigen Stellen in die Statistikmethode eingegriffen wurde. Die Aufwendungen für Schulbedarfe, Freizeit-und Kulturausgaben, Mitgliedsbeiträge, Kitagebühren, Studien-und Prüfungsgebühren, Kosten für Mobiltelefone und ÖPNV etc. wurden aus den regelbedarfsrelevanten Ausgabepositionen herausgenommen oder zu gering veranschlagt. Hier fehlen uns klare, nachvollziehbare und transparente Begründungen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar die Intransparenz bei der Berechnung der Regelsätze ausdrücklich kritisiert“, führt Wolfgang Stadler, Vorsitzender des Vorstandes des AWO Bundesverbands, aus. Auch das neue Bildungspaket sei nicht sachgerecht ermittelt worden. Das Bündnis fordert daher eine unabhängige Sachverständigenkommission aus Wissenschaftler/-innen, Wohlfahrtsverbänden und Sozialpartnern. Diese sollen die tatsächlichen Kosten einer gelingenden Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen berechnen.
„Die Höhe des Bildungspakets ist unzureichend und durch keinerlei Berechnung begründet. Am besten wäre ein Rechtsanspruch auf soziokulturelle Förderung im SGB VIII. Nur durch den flächendeckenden Ausbau der Bildungsinfrastruktur kann sichergestellt werden, dass alle Kinder und Jugendlichen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen“ erläutert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter. Zudem sei die Chipkarten-/ Gutscheinlösung stigmatisierend, wenn sie nicht allen Kindern und Jugendlichen offen stehe.
Enttäuscht ist das Bündnis auch über die Ergebnisse zum Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung: „Diese Chance zur Armutsbekämpfung wurde nicht genutzt. Stattdessen wird die Kinderarmut mit der Streichung des Mindestelterngeldes für SGB-II Empfänger/-innen und der ausbleibenden AusJahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung: „Diese Chance zur Armutsbekämpfung wurde nicht genutzt. Stattdessen wird die Kinderarmut mit der Streichung des Mindestelterngeldes für SGB-II Empfänger/-innen und der ausbleibenden Ausweitung des Kinderzuschlags noch vergrößert“, so Christiane Reckmann vom Zukunftsforum Familie e.V. „Die Diskussion über Regelsätze reicht nicht. Wir brauchen ein Gesamtkonzept gegen Kinderarmut und perspektivisch eine existenzsichernde Kindergrundsicherung für alle Kinder.“
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