Selbstständig – und zugleich abhängig beschäftigt
Fast 700.000 Personen waren laut Mikrozensus im Jahr 2017 neben einer abhängigen Beschäftigung selbstständig. Im Haupterwerb selbstständig – und daneben abhängig beschäftigt, waren hingegen nur rund 105.000 von ihnen.
„Im Durchschnitt besitzen die hybriden Selbstständigen einen etwas höheren Bildungsabschluss als die 'Nur'-Selbstständigen. Auffallend ist auch, dass rund jeder dritte hybride Selbstständige in den Bereichen Erziehung und Unterricht, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie im Gesundheits- und Sozialwesen zu finden ist“, berichtet Dr. Rosemarie Kay.
Hälfte der hybriden Selbstständigen verbleibt in der Erwerbsform
Rund die Hälfte der Selbstständigen, die zugleich abhängig beschäftigt sind, ist auf Dauer in dieser hybriden Form erwerbstätig. Dagegen gibt etwa ein Viertel von ihnen die Selbstständigkeit nach einer Weile wieder auf – nur etwa ein Achtel beendet stattdessen die abhängige Beschäftigung und wechselt komplett in die Selbstständigkeit.
Ein weiteres Achtel unter den hybriden Selbstständigen behält zwar die Selbstständigkeit bei, wechselt jedoch von der abhängigen Beschäftigung in einen anderen Erwerbsstatus wie Elternzeit oder Ausbildung.
„Werden nur geringe Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung erzielt und sorgen die hybriden Selbstständigen nicht ausreichend privat oder gesetzlich vor, kann es zu einer Unterversorgung im Alter oder bei Erwerbsminderung kommen“, befürchtet Dr. Rosemarie Kay.
Statt der bestehenden strikten Trennung zwischen Selbstständigen und abhängig Beschäftigten in den sozialen Sicherungssystemen empfehlen die Wissenschaftler des IfM Bonn daher eine Erwerbstätigenversicherung, in der sowohl abhängig Beschäftigte als auch Selbstständige gesetzlich versichert sind.
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