Softwarepatentierung: Wissenschaftliche Leistung muss geschützt werden!
Bonn, 13. September 2000 Als „zu emotional“ und „den Sachverhalt verzerrend“ hat der Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Prof. Dr. Heinrich C. Mayr, die aktuelle Diskussion um Pro und Contra der Softwarepatentierung bezeichnet.
Durch den Paradigmenwechsel von der Kunst der Computerprogrammierung zur Softwaretechnik, also der ingenieurmäßigen Konstruktion und Entwicklung von Software, sei dieser Zweig der Informatik zu einer Ingenieurdisziplin geworden. Die Qualität und Zuverlässigkeit heutiger, von Informatiker/inne/n entwickelter Softwaresysteme seien diesem Wechsel zu verdanken. Damit sei es nur folgerichtig, auch die Spielregeln der Technik auf neue Erfindungen im Bereich der Softwareentwicklung anzuwenden und für diese einen patentrechtlichen Schutz zu ermöglichen.
„In der Vergangenheit hatten die deutsche Ingenieurausbildung und die aus ihr hervorgehenden Patente einen sehr guten Ruf. Die Patentierbarkeit von Software-Erfindungen könnte der deutschen, aber auch der europäischen Softwareindustrie die Chance eröffnen, hieran anzuknüpfen“, so Mayr. Denn gerade die Kreativität unserer Informatiker und Informatikerinnen brauche den internationalen Vergleich nicht zu scheuen.
Natürlich ginge es nicht an, einfache Standards zu schützen, und damit Quasi-Monopolstellungen zu ermöglichen. Dies müsse durch eine strenge Prüfpraxis verhindert werden, die den jeweiligen Stand der Technik umfassend berücksichtige. Dafür sei es insbesondere nötig, Informatiker/innen zu Prüfern zu bestellen, was derzeit praktisch nicht der Fall sei. Auf diese Weise könnten auch den Bedenken der Open Source Bewegung Rechnung getragen werden, erläuterte Mayr.
Cornelia Winter, 0228-302147, winter@gi-ev.de
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