Studie: Kommerzielle Anbieter können freie öffentliche Kommunikation im Internet nicht sichern – Gesetzgeber gefordert

Im Internet können kommerzielle Anbieter allein nicht die verfassungsrechtlich geforderte freie öffentliche Kommunikation gewährleisten. Das ergibt die Studie „Perspektiven der Gewährleistung freier öffentlicher Kommunikation“ des Hamburger Hans-Bredow-Instituts und des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität Köln. In der Studie werden verschiedene Online-Dienste differenziert und unter verfassungsrechtlichen und ökonomischen Gesichtspunkten untersucht.

Die Institute sehen den Gesetzgeber gefordert, freie öffentliche Kommunikation – deren Gewährleistung Grundgesetz-Artikel 5 gebietet – auch im Online-Bereich zu sichern. Dieses Gebot erfordere freie öffentliche und individuelle Meinungsbildung. Defizite in diesem Prozess hat der Gesetzgeber nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu verhindern. Im Rundfunkbereich bürgt der öffentlich-rechtliche Grundversorgungsauftrag für freie öffentliche Kommunikation.

Die Studie zeigt auf, dass im Internet die Erhaltung von Vielfalt – Ziel des traditionellen Konzepts für freie öffentliche Meinungsbildung – nicht mehr ausreicht. Aus der Präsenz einer Information im unüberschaubaren Internet folgt keineswegs, dass Nutzer sie finden und sie der öffentlichen Kommunikation zur Verfügung steht. Die Vermittlung durch Suchmaschinen, Newsarchive und Portale erhält im Internet entscheidende Bedeutung. Defizite unterschiedlicher Dienstetypen, die sich aus der Abhängigkeit vieler Online-Dienste von Werbung oder Nutzer-Gebühren ergeben, beeinträchtigen aber Qualität und Zugänglichkeit der Informationen im Internet. Insofern diese Defizite die freie Meinungsbildung gefährden, müssen sie, so das Ergebnis der Studie, durch regulative Vorgaben sowie durch die Etablierung gemeinwohlorientierter nichtkommerzieller Institutionen – wie etwa die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – ausgeglichen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich verfassungsrechtlich relevante Funktionen des traditionellen Rundfunks auf neue Dienste verlagern. In diesem Fall könnte, so die Autoren der Studie, der Grundversorgungsauftrag Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet gebieten.

Die Studie „Perspektiven der Gewährleistung freier öffentlicher Kommunikation“ kann über die ARD-Pressestelle bezogen werden. Eine Zusammenfassung ist als Sonderheft der „Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht“ erhältlich.

Media Contact

Alexander Hack ARD-Pressemitteilung

Weitere Informationen:

http://www.hans-bredow-institut.de.

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