Online-Angebote von digitalen Inhalten oft mangelhaft

Im Rahmen einer europaweiten Aktion hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei mehreren überprüften Internetseiten, die digitale Produkte wie Online-Spiele oder Musik-Downloads anbieten, Mängel festgestellt.

Die auffälligsten Verstöße betrafen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und eine lückenhafte Anbieterkennzeichnung. Da die Betreiber der vom BVL untersuchten Internetseiten ihren Sitz im Ausland haben, wird nun in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten daran gearbeitet, die Verstöße abzustellen.

Das BVL beteiligte sich wie in den Vorjahren an der als „Sweep“ bezeichneten und von der Europäischen Kommission koordinierten Aktion, bei der Internetangebote auf Rechtsverstöße hin überprüft werden. Dieses Jahr standen digitale Produkte wie Spiele, Musik, Videos und e-Books im Fokus der Ermittler. Die meisten der untersuchten Internetseiten bieten Musik oder Software zum Download oder Online-Spiele an. Viele davon richten sich an Kinder- und Jugendliche. Europaweit entsprechen nach Angaben der Europäischen Kommission 76 Prozent der untersuchten Seiten nicht den geltenden Verbraucherschutzrechten.

In Deutschland prüften das BVL, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) insgesamt 26 derartiger Internetseiten. Die vom BVL untersuchten Seiten betrafen Anbieter mit Sitz im Ausland, während die Wettbewerbszentrale und der vzbv Internetseiten von deutschen Anbietern prüften. Die Auswahl der zu prüfenden Internetseiten erfolgte durch Suchmaschinen, unter anderem durch die Suche nach Bestsellerangeboten.
Bei fünf der sieben vom BVL untersuchten Internetseiten wurden Verstöße gegen verbraucherschutzrechtliche Regelungen festgestellt. Diese betrafen hauptsächlich missbräuchliche Klauseln in den AGB, z. B. Haftungsbeschränkungen oder einseitige Kündigungsmöglichkeiten der Unternehmer, sowie fehlende bzw. lückenhafte Angaben zur Identität oder zum Kontakt des Händlers (mangelhaftes Impressum). Weitere Verstöße betrafen die Angaben zu Zahlungsmodalitäten oder fehlende bzw. erschwerte Beschwerdemöglichkeiten. Das BVL hat die zuständigen Behörden im jeweiligen EU-Mitgliedsland aufgefordert, alle erforderlichen Durchsetzungsmaßnahmen zu treffen, um unverzüglich eine Einstellung der Verstöße zu bewirken.

Da viele problematische Seiten auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, empfiehlt das BVL den Eltern, ein wachsames Auge darauf zu werfen, wenn sich ihre Kinder für Online-Spiele registrieren oder Musik-Downloads und andere digitale Inhalte erwerben möchten. So ist etwa eine Überprüfung der Kontaktangaben der Anbieter und der Kostenpflichtigkeit der Angebote anzuraten.
Hintergrund
Im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ist das BVL nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit. Zugleich ist es die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken und missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen sowie die Einhaltung des Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern. Des Weiteren bietet das BVL mit dem Portal 21 Empfängern grenzüberschreitender Dienstleistungen Informationen sowohl zu den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch zum Verbraucherschutz in Europa.

Weitere Informationen zum „Sweep“ finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission: http://www.ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweeps_en.htm

Das BVL gibt aus rechtlichen Gründen selbst keine Namen von Unternehmen der Öffentlichkeit preis. Das BVL war auch nicht an der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Studie zu digitalen Inhalten in der EU beteiligt.

Media Contact

Nina Banspach idw

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