Transplantationsmediziner fordern klare und einheitliche gesetzliche Regelungen
4. Workshop des Transplantationszentrum Freiburg diskutiert Lebend-Nieren-Transplantation
In den letzten Jahren hat in Deutschland die Anzahl der Lebendorganspenden und damit auch ihre Bedeutung immer mehr zugenommen. Organmangel und steigende Wartezeiten auf der einen Seite, aber auch zunehmende Bereitschaft in der Bevölkerung, dem Familienangehörigen oder Partner mit einer Lebendspende zu helfen, sowie die exzellenten Erfolgsaussichten sind wesentliche Gründe für den Anstieg der Lebendspenden.
Das Transplantationsgesetz (TPG) der Bundesrepublik Deutschland hat die rechtlichen Grundlagen geschaffen, aber auch Voraussetzungen und Einschränkungen definiert. Rechtliche Voraussetzungen, versicherungsrechtliche Aspekte sowie medizinische und psychologische Fragestellungen sind heute die Hauptthemen des 4. Lebend-Nieren-Transplantations-Workshop des Transplant-Zentrums des Universitätsklinikums Freiburg , bei dem heute Experten aus ganz Deutschland aktuelle Fragen diskutieren.
Oberstes Gebot für eine Lebendspende ist die Sicherheit des Organspenders. Dies gilt für den medizinischen Bereich in gleicher Weise wie für die versicherungsrechtliche und rechtliche Absicherung. Das TPG hat den nötigen rechtlichen Rahmen festgelegt. Umsetzungen zur versicherungsrechtlichen Absicherung und zur geforderten konsequenten Langzeitnachsorge stehen aus. Auch das TPG hat für diese Bereiche keine letztendliche Klarheit gebracht. So sind Regelungen wie z.B. eine versicherungsrechtliche Absicherung und Regelungen zu einer konsequenten Langzeitbeobachtung der Spender notwendig. Darüber hinaus sind die im Transplantationsgesetz geforderten Kommissionen eingesetzt, die sich zu Fragen der Freiwilligkeit und Ausschluss des Organhandels äußern sollen; jedoch sind sie derzeit nicht einheitlich geregelt und bedürfen einer Harmonisierung, damit Patienten in unterschiedlichen Bundesländern gleiche Voraussetzungen vorfinden.
Experten aus ganz Deutschland diskutieren bei dem Workshop unter Leitung von Prof. Dr. Günter Kirste, dem Leiter des Freiburger Transplantationszentrums tragfähige und patientengerechte Lösungen.
Kontakt:
Transplantationszentrum
Universitätsklinikum Freiburg
Prof. Dr. Günter Kirste
Tel.: 0761 / 270-2732
Fax: 0761/278970
kirste@ch11.ukl.uni-freiburg.de
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