DFG legt MAK- und BAT-Werte-Liste 2001 vor
Wieder zahlreiche Änderungen und Neuaufnahmen – Neubewertung von Bitumen – Neugestaltetes Kapitel beschreibt Ableitung von MAK-Werten
Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2001 vorgelegt und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung als Vorschlag zur Verbesserung von Arbeitsschutzmaßnahmen übergeben. Sie enthält Vorschläge für MAK-Werte, das heißt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei langfristiger, täglich achtstündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Außerdem werden die Arbeitsstoffe entsprechend ihrer krebserzeugenden, keimzellmutagenen, fortpflanzungsgefährdenden, sensibilisierenden oder hautresorptiven Wirkung klassifiziert. Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahr 162 Änderungen und Neuaufnahmen.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Jahr der neue Aufbau des Buches sowie eine Reihe von überarbeiteten Texten. Am umfangreichsten ist die Neugestaltung des Kapitels I, „Erweiterung, Bedeutung, Benutzung und Ableitung von MAK-Werten“. Es enthält erstmals eine Beschreibung der Vorgehensweise der Kommission bei der Ableitung von MAK-Werten zusätzlich zu den bisher schon vorliegenden schriftlichen Kriterien für die Festlegung zulässiger Kurzzeit-Überschreitungen beziehungsweise für die Markierung als hautresorptiv, sensibilisierend, fruchtschädigend, keimzellmutagen und kanzerogen. Darüber hinaus wurden besonders die Kapitel „Gewöhnung“, „Geruch, Irritation und Belästigung“ sowie „Analytische Überwachung“ entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aktualisiert.
Ferner ist die Kurzzeitkategorie II für resorptiv wirksame Stoffe neu definiert. Für diese Stoffe werden genauso wie für die der Kategorie I, für die die lokale Reizwirkung grenzwertbestimmend ist, zukünftig spezifische Überschreitungsfaktoren festgelegt, das ist das Verhältnis von kurzzeitig erlaubter Konzentrationsspitze zum MAK-Wert. Der Zeitraum für die Kurzzeitwerte beträgt 15 Minuten. 77 Stoffe der bisherigen Kategorie II,1 (rascher Wirkungseintritt und kurze Halbwertszeit) wurden überprüft.
Im Zuge der Überprüfung der krebsverdächtigen Stoffe der Kategorie 3 durch die Etablierung der neuen Kategorie 4 und 5 wurde Bitumen in die Kategorie 2, das heißt krebserzeugend im Tierversuch, umgestuft. Die Einstufungen von Nickel als krebserzeugend beim Menschen, Kategorie 1, und Cobalt als krebserzeugend im Tierversuch, Kategorie 2, waren im Licht neuer Daten zu überprüfen und sowohl für die Metalle selbst als auch für deren Verbindungen zu bestätigen. Mit einer mutagenen Wirkung auf die Keimzellen beziehungsweise einem diesbezüglichen Verdacht muss für Benzo[a]pyren, Cobalt und Cobaltverbindungen, 1,4-Dichlorbenzol, 1,4-Dichlor-2-buten, Naphthalin, Olaquindox und Trichlorethen gerechnet werden.
Für dreizehn Stoffe ändern sich die MAK-Werte beziehungsweise werden neu vorgeschlagen, in zwei Fällen konnte der Wert nach eingehender Prüfung bestätigt werden. Für zwölf Stoffe konnten aufgrund fehlender Daten keine MAK-Werte festgelegt werden. Die Reevaluierung älterer MAK-Werte wurde intensiv weiter bearbeitet, auch in enger Zusammenarbeit mit der europäischen (SCOEL), einer niederländischen (Committee on Updating OELs des NL Health Council) und der US-amerikanischen (TLV) Kommission. Für sechs Stoffe wurde im Rahmen dieser Überprüfung entschieden, den MAK-Wert wegen des Verdachts auf eine krebserzeugende Wirksamkeit oder wegen der aus heutiger Sicht unzureichenden Datenlage für eine gesundheitliche Beurteilung zu streichen.
Zwölf Arbeitsstoffe wurden darüber hinaus auf besondere Gefährdung in der Schwangerschaft hin überprüft. Acetonitril kommt in die Gruppe C, die diejenigen Stoffe umfasst, bei denen bei Einhaltung des MAK-Wertes kein Risiko der Fruchtschädigung zu befürchten ist. Auch Cyanwasserstoff sowie Natrium- und Kaliumcyanid sowie Fluorwasserstoff können dieser Kategorie zugeordnet werden. 2-Methoxypropanol-1 und 2-Methoxy-propylacetat-2 bleiben trotz der Absenkung des Grenzwertes in
Schwangerschaftsgruppe B, das heißt ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht ausgeschlossen werden. Für vier Stoffe konnte mangels Daten keine Zuordnung zu einer der Gruppen A – D vorgenommen werden. Sie müssen in der Liste IIc aufgeführt werden.
Bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen gibt es vierzehn Überprüfungen beziehungsweise Neuerungen. In die Kategorie 1, das heißt erwiesenermaßen krebserzeugend für den Menschen, wurde in diesem Jahr kein Stoff neu eingestuft. Der Kategorie 2, das heißt als krebserzeugend für den Menschen anzusehen, wurde 1,4-Dichlorbenzol und Naphthalin zugeordnet. Bitumen, ein Kandidat für die Kanzerogenitäts- Kategorie 5, musste in Ermangelung der geeigneten Daten für die Aufstellung eines MAK-Wertes und der krebserzeugenden Wirkung ebenfalls in Kanzerogenitäts-Kategorie 2 umgestuft werden. Ethylbenzol kam mangels geeigneter Daten für die Aufstellung eines Grenzwertes in die Untergruppe 3 A, ebenso wie die Kategorie-4-Kandidaten Ölsäure und BADGE. In die Verdachts-Kategorie 3 B kamen 4-Methoxyanilin und Biphenyl. Für die Kategorien 4 und 5 konnten in diesem Jahr keine geeigneten Kandidaten gefunden werden.
Auf ihre atemwegssensibilisierenden und hautsensibilisierenden Eigenschaften wurden in diesem Jahr 23 Arbeitsstoffe überprüft. Neue Markierungen erhielten neunzehn Chemikalien, darunter Mono-, Di- und Triethanolamin, p-tert-Butylphenol, m-Chloranilin, Maneb, Subtilisine und sechs neue Acrylate.
Dreizehn Stoffe, zum Beispiel die kanzerogenen beziehungsweise krebsverdächtigen 4-Aminobiphenyl, Biphenyl, Bitumen, 1,4-Dichlorbenzol, Naphthalin, sowie Acetonitril, 1,4-Dichlor-2-buten, Formamid, Hexachlorcyclobutadien, 4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on, 1,1,1-Trichlorethan erhielten neu den Warnhinweis „H“, das bedeutet, dass die Resorption durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur Toxizität am Arbeitsplatz beitragen kann. Für sieben weitere Arbeitsstoffe wurde dieser Warnhinweis überprüft und bestätigt, für n-Hexan gestrichen.
Im Teil „BAT-Werte und EKA“ gibt es acht Neuaufnahmen beziehungsweise Änderungen. Der BAT-Wert für HCB wurde überprüft und bestätigt. Für Methylformiat war nach Prüfung der Datenbasis die Aufstellung eines BAT-Wertes nicht möglich.
Für jede der Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2001 wurden von der Senatskommission ausführliche wissenschaftliche Begründungen erarbeitet. Sie werden beim Verlag Wiley-VCH, Weinheim, veröffentlicht. Wie in jedem Jahr wird außerdem in den sogenannten „Gelben Seiten“ der MAK- und BAT-Werte-Liste die Überprüfung beziehungsweise Neuaufnahme von MAK-Werten oder Einstufungen für zahlreiche Stoffe angekündigt.
Unter http://www.dfg.de/aktuell/download/mak2001.pdf kann im Internet eine Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen abgerufen werden.
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