Internet und Arzneimittel: EuGH entscheidet über Versandhandelsangebot
Im Rechtsstreit des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV) gegen eine niederländische Versandapotheke hat das Landgericht Frankfurt/M. das Hauptsacheverfahren mit Beschluss vom 10. August 2001 ausgesetzt. Das Gericht hat Fragen zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof formuliert, aufgrund derer die Vereinbarkeit des deutschen Versandverbotes für apothekenpflichtige Arzneimittel mit europäischem Recht geklärt werden soll.
Wie ein Sprecher des Apothekerverbandes mitteilt, begrüßt der DAV diese allseits erwartete Entscheidung. „Wir sind zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Versandhandelsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel zum Schutze der Patienten im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes bestätigen wird.“
Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die in ca. zwei Jahren zu erwarten ist, bleibt das Internet-Angebot der holländischen Apotheke aufgrund der rechtskräftigen einstweiligen Verfügungen, die vom DAV und anderen erwirkt wurden, verboten. Die Verhängung von Ordnungsgeldern gegen den fortgesetzten Verstoß des holländischen Unternehmens wurde bereits beantragt.
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