Ich will so sterben, wie ich will

Jenaer Philosoph kritisiert die Einstellung der Ärzte zur aktiven Sterbehilfe

Sterbehilfe – das Wort lässt so manchem einen kalten Schauer den Rücken hinunterrieseln. Seit die Nationalsozialisten unter dem Deckmantel der Euthanasie (griechisch für „schöner Tod“) an die hunderttausend körperlich und geistig behinderte Menschen als „lebensunwert“ ermordeten, hat das Wort besonders in Deutschland einen unheilvollen Klang. Und dennoch möchten nicht wenige Menschen über den Zeitpunkt ihres Todes selbst bestimmen – sie fürchten, im Alter oder nach einer schweren Krankheit lang und qualvoll dahinzusiechen.

Jetzt hat sich Thüringens Justizminister Andreas Birkmann zum heiklen Problem der Sterbehilfe geäußert. „Aktive Sterbehilfe – mit mir nicht“, so das Fazit seiner Äußerungen. Bei der aktiven Sterbehilfe gibt der Arzt dem Patienten ein Medikament oder eine Spritze, die schmerzlos zum Tode führt. Das aber ist nach Paragraph 216 Strafgesetzbuch verboten – und zwar auch dann, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht und den Arzt sogar anfleht, sein Leben zu beenden. Erlaubt ist allerdings eine passive Sterbehilfe, bei der der Arzt lebensverlängernde, aber eben auch gleichzeitig leidensverlängernde Maßnahmen unterlässt. Aber auch hier muss der Patient ausdrücklich einwilligen – möglichst schriftlich, im Notfall reicht jedoch auch das Zeugnis der Angehörigen. Solche Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten – die für den Arzt bindend sind – will Birkmanns Ministerium demnächst mit einer Broschüre populärer machen.

Der Jenaer Philosoph Prof. Klaus-M. Kodalle ist freilich anderer Meinung als Birkmann. Ausschlaggebend, da stimmt er Birkmann zu, sei der Wille der Patienten. Jeder habe es mithin in der Hand, sein Sterben zu beeinflussen. Bedenken meldet Kodalle aber gegen die Absicht an, die Willensfreiheit der Patienten bei der aktiven Sterbehilfe einzuschränken.

Wer aktive Sterbehilfe ablehne, obwohl der Kranke sie für sich persönlich in seiner Situation wünsche, der verhalte sich zu starr. Aktive, passive und indirekte Sterbehilfe ließen sich gar nicht so strikt voneinander trennen, wie immer wieder behauptet wird – das hätten auch die Diskussionen auf dem letzten Thüringentag für Philosophie gezeigt. Zwar sei der Unterschied zwischen aktivem Tun und passivem Unterlassen höchst bedeutsam, in ihrer Wirkung seien beide im konkreten Einzelfall jedoch häufig gar nicht zu unterscheiden. Noch klammerten sich Politiker, Juristen und Ärzte an eine solche Unterscheidung wie an einen rettenden Strohhalm. Indessen, wenn man einen Missbrauch der Sterbehilfe verhindern wolle, müsse man andere Wege finden. In Zukunft werde es wohl noch eine heftige Werte-Diskussion zu diesem Thema geben.

Kodalle bezeichnet es weiter als nicht hinnehmbar, dass die Ärzteorganisationen es in ihren offiziellen Stellungnahmen als „unethisch“ ablehnen, einem kranken Menschen zu helfen, seinem Leben selbst ein Ende zu machen, um so einem elenden Sterben zuvorzukommen. Solche Hilfe sei auch heute schon legal möglich. Es gebe also offensichtlich noch viel Diskussionsbedarf.

Der Politik empfiehlt Kodalle, sich mit voreiligen Festlegungen á la „Thüringen wird…“ zurückzuhalten: Schließlich sei es nicht Aufgabe einer Landesregierung, die Grundlagen des Verhaltens der Bürger festzulegen. Nötig sei vielmehr ein Prozess gründlicher Urteilsbildung. Erst wenn dieser stattgefunden hat, sei das Parlament gefragt, in kluger Zurückhaltung einen neuen gesetzlichen Rahmen für das Arzt-Patienten-Verhältnis festzulegen.

Weitere Informationen: Friedrich-Schiller-Universität Jena, Philosophische Fakultät, Lehrstuhl für Praktische Philosophie / Ethik, Zwätzengasse 9, 07743 Jena, Prof. Dr. Klaus-M. Kodalle, Telefon 03641/944121, Fax 03641/944122, E-Mail: x8kokl@uni-jena.de

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Hubert J. Gieß idw

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