Kritische Stellungnahme mit Empfehlungen des Wissenschaftsrates
Kritische Stellungnahme mit Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben im Gesundheits- und Verbraucherschutzbereich
Nachdem der Wissenschaftsrat Stellungnahmen zum Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), zum Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie zum Robert-Koch-Institut (RKI) abgegeben hat, verabschiedete er am 19. Januar 2001 Empfehlungen zur Ressortforschung im Gesundheits- und neu entstehenden Verbraucherschutzbereich.
Diese auf Bitten des Bundesgesundheitsministeriums erstellte vergleichende Analyse der amtlichen Aufgaben und strukturellen Merkmale der drei Institute kann auch als Leitfaden für die geplante Verlagerung des BgVV vom Bundesministerium für Gesundheit zum neuen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft dienen. Von wesentlicher Bedeutung wird es sein, bei den geplanten Umstrukturierungen nicht die Mitte der 90er Jahre vollzogene bloße Addition von einzelnen Instituten unter einer anderen Leitung zu wiederholen, sondern unter ein abgestimmtes Gesamtkonzept zu stellen.
Vor allem beim BgVV, das Zuarbeiten für vier Ministerien leistet und für bestimmte Aufgaben jeweils deren Teilaufsicht untersteht, wurde mangelnde Kohärenz des Aufgabenspektrums deutlich. Der Wissenschaftsrat erachtet es daher als dringend erforderlich, im Fachaufsicht führenden Ministerium eine Clearingstelle einzurichten. Dort sollten Anfragen fachlichen Inhalts des eigenen Ressorts und auch von Teilfachaufsicht führenden Ministerien entsprechend koordiniert werden.
Um die wissenschaftlichen Aktivitäten der Ressortforschungseinrichtungen zu lenken und kompetitive Elemente einzuführen, ist ein gemeinsamer Wissenschaftlicher Beirat für die Ressortforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des jeweils verantwortlichen Ministeriums unabdingbar. Der Wissenschaftsrat begrüßt daher, dass sich der Beirat beim BMG mittlerweile konstituiert hat. Ihm fällt auch die Aufgabe zu, die Umstrukturierungen der vom Wissenschaftsrat begutachteten Einrichtungen zu unterstützen. Mit der Umstrukturierung sollten auch eine Konzentration des Themenspektrums erreicht und Aufgabenstellungen in Randbereichen abgebaut werden. Teilgebiete, die schwerpunktmäßig bereits durch andere Forschungseinrichtungen bearbeitet werden, sollten dorthin verlagert werden.
Im Grundhaushalt der Institute ist bislang kein Etat für wissenschaftliche Vorhaben vorgesehen. Zur Stärkung der Forschungsaktivitäten als Basis für eine qualifizierte Bearbeitung der hoheitlichen Aufgaben und zur aktuellen Politikberatung sollte in allen Instituten ein fachbereichsübergreifender „Pool“ mit Forschungsmitteln eingerichtet werden. Nach Auffassung des Wissenschaftsrates sollte ein Fünftel aller Forschungsmittel leistungsbezogen auf Antrag und nach interner Begutachtung vergeben werden. Die Vergabe von Projektmitteln der Ressorts zur Förderung bestimmter Forschungsvorhaben sollte innerhalb der Ministerien stärker konzentriert sowie grundsätzlich an externe Ausschreibungen und Begutachtungsverfahren gebunden werden. Der Wissenschaftsrat empfiehlt nachdrücklich, allen Ressortforschungseinrichtungen im Rahmen eines Globalhaushaltes eine stärkere Unabhängigkeit im Haushaltsvollzug zu ermöglichen. Die vom BMG eingeleitete Flexibilisierung reicht nicht aus; vielmehr sollte eine unbegrenzte gegenseitige Deckungsfähigkeit von Sach-, Personal- und Investitionsmitteln sowie eine uneingeschränkte Übertragbarkeit von Mitteln in das nächste Haushaltsjahr gesetzlich verankert werden.
Zu Struktur und Aufgabenverteilung der drei geprüften Institute macht der Wissenschaftsrat konkrete Vorschläge. Der Wissenschaftsrat hält die auf einer validen Grundlage stehende und effektiv koordinierte Forschungsförderung zum gesundheitlichen Verbraucherschutz unter der übergreifenden Koordinierung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für unerlässlich. So stellt er unter anderem fest, dass die zur Zeit nach dem Arzneimittelgesetz bestehenden Aufgaben zwischen dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht adäquat abgegrenzt sind. Deshalb empfiehlt er, mittelfristig die Zulassung der gentherapeutischen Arzneimittel am PEI zu konzentrieren und die zu diesen Fragen vorhandenen Kompetenzen dort zusammenzuführen.
Mit einer grundsätzlichen Empfehlung legt der Wissenschaftsrat dem Bund nahe, die Forschung an seinen Ressortforschungseinrichtungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zu koordinieren und von dort aus mit der Hochschulforschung und der außeruniversitären staatlich finanzierten Forschung abzustimmen.
Hinweis: Der vollständige Text der übergreifenden Empfehlungen zu Ressortforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (Drs. 4746/01) kann in der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates schriftlich oder per E-Mail ( post@wissenschaftsrat.de) unter Angabe der postalischen Adresse angefordert werden. Er steht außerdem in Kürze auf den Internet-Seiten des Wissenschaftsrates zum Herunterladen zur Verfügung ( www.wissenschaftsrat.de).
Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung sowie des Hochschulbaus.
Belegexemplar erbeten an:
Dr. Dietmar Goll
Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates,
Brohler Straße 11,
50968 Köln
Telefon: 0221/3776 – 228,
Telefax: 0221/38 84 40,
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