Chlorung in Schwimmbädern zur Desinfektion

Werden öffentliche Schwimmbäder gemäß der Norm DIN 19643 betrieben, besteht nach derzeitiger Kenntnis keine Gesundheitsgefahr für die Nutzer durch Chlor und die Nebenprodukte der Beckenwasserchlorung. Zur Desinfektion des Wassers in öffentlichen Schwimm- und Badebecken ist aus hygienischer Sicht derzeit Chlor unverzichtbar. Damit reagiert das Umweltbundesamt auf Pressemeldungen der vergangenen Wochen, in denen über eine Studie der belgischen Universität Louvain-la-Neuve berichtet wird. In dieser Studie wird ein Zusammenhang zwischen häufigem Schwimmbadbesuch und der Zunahme von Asthma und Allergien bei Kindern hergestellt.

Der komplette Text der Bewertung der Studie durch das Umweltbundesamt lautet:

· Eigentlich befasst sich die Studie mit städtischen Luftverunreinigungen. Eine gezielte Datenerfassung im Hinblick auf mögliche Belastung in Schwimmbädern erfolgte nicht, die Studie enthält keinerlei analytische Daten über Höhe und Art der Schwimmbad-bedingten Exposition. Es wurde lediglich der Schwimmbadbesuch im Rahmen des Schulunterrichts bei der Schulleitung abgefragt. Das vom Schulbetrieb unabhängige Schwimmen wurde nicht erfasst. Der gefundene statistische Zusammenhang zwischen Schwimmbadbesuch und einem Parameter, der auf eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion hindeuten kann, kann allenfalls als Hinweis auf einen möglichen Einfluss interpretiert werden. Sie ist keinesfalls ein Nachweis negativer Auswirkungen von Schadstoffen in der Luft von Schwimmbädern auf die Lungenfunktion von Schulkindern. Zur Überprüfung der Hypothese eines ursächlichen Zusammenhangs wäre eine gezielte Studie erforderlich. Auch die Nachweismethoden, mit denen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen untersucht werden, sind nach unserer Kenntnis nicht etabliert und validiert. Gasförmiges Chlor liegt im Wasser von Schwimmbädern nicht vor. Es reagiert sofort nach Zugabe unter Bildung von hypochloriger Säure, die nicht flüchtig ist, weiter und wirkt so auf die erwünschte Weise desinfizierend.

· In Belgien gilt für das gebundene Chlor in den Schwimmbädern ein Grenzwert von 1 Milligramm pro Liter (mg/l). Dieser ist deutlich höher als der in Deutschland durch die Norm DIN 19643 vorgeschriebene von 0,2 mg/l. Um diesen Wert einzuhalten, muss eine weitergehende Aufbereitung des Badebeckenwassers stattfinden, die auch alle anderen Nebenprodukte der Desinfektion deutlich reduziert. Die Überwachung der Einhaltung dieser Norm liegt in der Hand der kommunalen Behörden.

· Nach Daten des Landesgesundheitsamtes in Stuttgart liegt die Konzentration der relevantesten Stoffgruppe – der Trihalogenmethane (THM) – im Mittel bei etwa 60 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) direkt über der Wasseroberfläche. Der MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration) für Chloroform, der die krebserzeugenden (kanzerogenen) Wirkungen der THM berücksichtigt, wurde auf 2,5 mg/m³ festgelegt. Zudem ist von einer Einwirkungszeit beim Schulschwimmen von nur 1½ Stunden pro Woche auszugehen, am Arbeitsplatz hingegen von 40 Stunden pro Woche. Damit scheinen auch von den THM im Schwimmbad keine Gefährdungen auszugehen.

· Lokale Reizwirkungen einiger anderer Nebenprodukte der Badewasserchlorung (chlorierte Amine, Aldehyde, Ketone und Karbonsäuren) sind seit langem bekannt. Bei Einhaltung der durch die DIN 19643 vorgeschriebenen Betriebsbedingungen sind ihre Konzentrationen so gering, dass sie nach derzeitiger Kenntnis allenfalls vorübergehend und nur bei besonders empfindlichen Personen zu entsprechenden Belästigungen führen.

· Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert eine große Verbundstudie zu Schwimmbädern, in der Wirkungen dieser und weiterer Stoffe auf die menschliche Gesundheit bei wiederholter Exposition untersucht werden. Ihr Ziel ist es unter anderen, die Aufbereitungstechnik weiter zu optimieren.

· Silber-Kupfer-Verbindungen, wie sie als Alternativen zur Chlorung in den Pressemeldungen erwähnt wurden, dürfen für öffentliche Schwimmbäder ernsthaft keinesfalls in Betracht gezogen werden. Sie wirken zu langsam. Nach DIN 19643 muss das Desinfektionsmittel innerhalb von 30 Sekunden die Konzentration von Pseudomonas aeruginosa um vier Zehnerpotenzen senken. Die Silber-Kupfer-Verbindungen benötigen dafür eine Stunde und mehr. Außerdem besitzen sie nicht die notwendige Desinfektionskapazität.

Media Contact

Karsten Klenner idw

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