Besserer Strahlenschutz fuer Patienten und Personal
Bundesregierung beschliesst Novelle der Roentgenverordnung
Der vorbeugende Strahlenschutz fuer Patienten und medizinisches Personal wird verbessert. Dies ist das Ziel einer neuen Roentgenverordnung, die das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Juergen Trittin beschloss. Nach der Novellierung der Strahlenschutzverordung im vergangenen Jahr wird damit der zweite Schritt zu einer grundlegenden Strahlenschutzreform getan. „Die Novelle der Roentgenverordnung wird einen wesentlichen Beitrag zur Absenkung der Strahlenbelastung fuer Patienten und beruflich strahlenexponierte Personen — insbesondere beim medizinischen Personal – leisten“, sagte Juergen Trittin.
Ziel der Aenderung der aus dem Jahr 1987 stammenden Roentgenverordnung ist neben der Umsetzung von EU-Recht sowie der Anpassung der Regelungen an die neue Strahlenschutzverordnung eine weitere Verbesserung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. So werden bei der Anwendung von Roentgenstrahlung die Dosisgrenzwerte fuer die Bevoelkerung von 1,5 auf 1 Millisievert im Kalenderjahr und fuer beruflich strahlenexponierte Arbeitskraefte (z.B. Medizin, Materialpruefung) von 50 auf 20 Millisievert im Kalenderjahr abgesenkt.
Um die aus der Anwendung der Roentgenstrahlung in der Medizin resultierende Strahlenbelastung zu reduzieren, sieht die Novelle weitergehende Massnahmen zur Qualitaetssicherung und eine Verbesserung der Fachkunde im Strahlenschutz vor. Dazu zaehlt beispielsweise die Pflicht des Arztes, kuenftig Vergleichswerte (diagnostische Referenzwerte) fuer Roentgenuntersuchungen zu beachten und intensiv mit einer aerztlichen oder zahnaerztlichen Stelle zusammenzuarbeiten.
Die erforderliche Fachkunde des medizinischen Personals soll in behoerdlich anerkannten Kursen erworben und durch Fortbildungsmassnahmen alle fuenf Jahre aktualisiert werden. Weiterhin wird ausdruecklich bestimmt, dass der fachkundige Arzt nur dann Roentgenstrahlung anwenden darf, wenn fuer den Patienten der gesundheitliche Nutzen im Vergleich zum Strahlenrisiko ueberwiegt. Das schliesst auch die Pruefung alternativer Untersuchungsmethoden ohne oder mit geringerer Belastung ein.
Erstmals werden in der Verordnung Regelungen zur Teleradiologie getroffen. Teleradiologie umfasst die Untersuchung des Patienten mit Roentgenstrahlung und die Feststellung des Befundes mit Hilfe der Roentgenaufnahmen an unterschiedlichen Orten, die ueber moderne Telekommunikation „online“ miteinander verbunden sind. Damit traegt die Teleradiologie zur Vermeidung von Patiententransporten bei und ermoeglicht eine Diagnostik auf hohem Niveau insbesondere in den unguenstigen Zeitraeumen des Nacht- und Wochenenddienstes.
Der Bundesrat muss der Aenderungsverordnung noch zustimmen.
Der Entwurf der Verordnung zur Aenderung der Roentgenverordnung und anderer atomrechtlicher Verordnungen – einschliesslich Begruendung – ist unter www.bmu.de/Strahlenschutz abrufbar . Ein Hintergrundpapier ist im BMU-Pressereferat erhaeltlich.
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