PET-Kostenerstattung in Frage gestellt: Bald Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Krebsdiagnostik?
Anlass zu großer Sorge um ihre Kassenpatienten haben derzeit viele Mediziner in Deutschland – insbesondere dann, wenn sie der „Volkskrankheit“ Krebs eine optimale Diagnostik und Therapie entgegensetzen wollen.
In einer Pressemitteilung vom 26. Februar 2002 teilte der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (BAÄK) mit, dass die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) nicht als ambulante Kassenleistung zugelassen werden soll. Damit erteilt er einem Diagnoseverfahren eine Absage, das in den USA und vielen europäischen Ländern längst eine reguläre Kassenleistung ist. Bestätigt die Bundesgesundheitsministerium die Meinung des BAÄK, steht die PET bald nur noch Privatpatienten offen.
Mit der PET kann – anders als mit radiologischen bildgebenden Verfahren – der Zellstoffwechsel sichtbar gemacht werden. Dies ermöglicht einen hervorragenden diagnostischen Zugang zu Erkrankungen des Herzens und des Zentralen Nervensystems. Besonders wertvoll ist die PET-Diagnostik jedoch bei Krebserkrankungen.
Bei dem Verfahren erhält der Patient eine geringe Dosis schwach radioaktiven Traubenzuckers (FDG). Krebszellen haben einen gegenüber dem umliegenden gesunden Gewebe einen deutlich erhöhten Zuckerumsatz. Als Folge reichert sich der Traubenzucker in ihnen verstärkt an, was mit einem PET-Scanner – einer großen Kamera – ohne zusätzliche Belastung für den Patienten (also ohne Röntgenstrahlung) sichtbar gemacht werden kann.
Im PET-Bild heben sich die Krebszellen gut vom gesunden Gewebe ab, so dass beispielsweise auch winzige Tochtergeschwülste nachgewiesen werden können – egal wo im Körper sie sich befinden.
Die PET eignet sich hervorragend für die Suche nach Tochtergeschwülsten (und damit zur Bestimmung des Krankheitsstadiums) oder Rezidiven (Rückfall). Auch unerkannte Primärtumoren lassen sich mit ihr aufspüren, so dass eine Operation möglich wird. Sie liefert zuverlässige Informationen, um eine optimale Therapieplanung zu ermöglichen und stellt gleichzeitig ein Instrument der sehr frühzeitigen Therapiekontrolle dar.
Diese Vorteile der PET werden seit 1995 regelmäßig von interdisziplinär besetzten Expertengremien überprüft, die Ergebnisse als Konsensuspapiere in wissenschaftlichen Journalen publiziert. Auch der Wissenschaftsrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 13. Juli 2001 sehr positiv über die PET geäußert. Er „appelliert an die verantwortlichen Institutionen im Gesundheitswesen, für die wissenschaftlich gesicherten Indikationen eine Aufnahme der PET in das Finanzierungssystem zu forcieren“.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sogar bereits für fünf geprüfte PET-Indikationen den schwach radioaktiv markierten Traubenzucker FDG als Arzneimittel zugelassen – auf Grundlage einer ausführlichen wissenschaftlichen Begutachtung des klinischen Nutzens Ohne eine Zulassung der PET bliebe dies jedoch sinnlos.
Prof. Dr. Wolfram H. Knapp, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin, sieht ganz klar die Gefahr, dass PET in Zukunft nur noch Privatpatienten zugänglich ist. „Diese Entscheidung wird in Nuklearmedizin und vor allen Dingen bei den Krebsmedizinern auf wenig Verständnis stoßen. Unsere Kollegen im Ausland schütteln mittlerweile den Kopf über die Verhältnisse in Deutschland. Aus wissenschaftlicher und medizinischer Sicht ist die Entscheidung des BAÄK in keiner Weise nachzuvollziehen.“
Sollte die Entscheidung des BAÄK rechtskräftig werden, so wird auch die Durchführung von Modellvorhaben, die laut Sozialgesetzbuch zur gesundheitsökonomischen Bewertung neuer Behandlungsverfahren vorgesehen sind, unzulässig.
Das Thema Kostenerstattung für die PET wird ein wesentliches Thema der Pressekonferenz anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (11.-13. April 2002, Konzerthaus Freiburg) am 11. April 2002, 12.30-14.00 Uhr im Konzerthaus in Freiburg im Breisgau sein.
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