Gegendarstellung zur Resolution der AWMF zu hygienischen Anforderungen in Klinik und Praxis
Gegendarstellung
zur Resolution der AWMF zu hygienischen Anforderungen in Klinik und Praxis
vom 30.11.2000
In der Resolution der AWMF, die im übrigen von der größten und angesehensten hygienischen Fachgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikro-Biologie nicht mit unterzeichnet wurde, wird behauptet, dass das Nationale Referenzzentrum für Krankenhaus-Hygiene bewährte Maßnahmen zur Prophylaxe von nosokomialen Infektionen, z.B. die routinemäßige Flächendesinfektion, die Krankenbetten-Aufbereitung zum Ausschluss potenzieller Infektionsquellen, die Wiederaufbereitung von Einwegartikeln und die unter bestimmten Voraussetzungen notwendige Trennung zwischen „septisch“ und „aseptisch“ im Operations- und Stationsbereich in Frage stellt.
Diese Behauptungen sind falsch.
Richtig ist:
1. Das Nationale Referenzzentrum für Krankenhaushygiene, berufen vom Bundesministerium für Gesundheit, hat im Auftrag des Robert Koch-Instituts evidenz-basierte Empfehlungen zu Hausreinigung und Flächendesinfektion erarbeitet, die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut zur Bearbeitung vorliegen.
2. Das Nationale Referenzzentrum für Krankenhaushygiene empfiehlt die Krankenbetten-Aufbereitung nach Entlassung eines jeden stationären Patienten, wobei zwischen Reinigung und Desinfektion differenziert wird.
3. Das Nationale Referenzzentrum für Krankenhaushygiene hat eine Stellungnahme zur validierten Wiederaufbereitung von Einwegartikeln publiziert, es berät die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut, die zur Zeit „Anforderungen der Hygiene an die Aufbereitung von Medizinprodukten“, die auch die Aufbereitung von Einwegprodukten beinhalten, bearbeitet.
4. Das Nationale Referenzzentrum für Krankenhaushygiene hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut bei der Bearbeitung der „Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen“ beraten, die kürzlich publiziert wurden. Entsprechend diesen Anforderungen ist die Trennung zwischen septisch und aseptisch im Operationsbereich nicht „notwendig“, sondern sie kann unter hygienischen, ausstattungstechnischen oder organisatorischen Aspekten zweckmäßig sein.
In der Resolution der AWMF wird behauptet, dass die Gefährdungs-Einschätzungen und Präventionsempfehlungen des Nationalen Referenzzentrums für Krankenhaushygiene wissenschaftlich nicht begründet sind und die Gesundheit von Patienten und Personal gefährden.
Diese Behauptung ist falsch.
Richtig ist:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Anfrage der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl am 19. Oktober 2000 (Drucksache 14/4442, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode) geantwortet, dass das Nationale Referenzzentrum für Krankenhaushygiene evidenz-basierte Infektions-Präventions-Maßnahmen für die vier häufigsten nosokomialen Infektionen (Harnweg-, Wund-, Atemweginfektionen, Septikämien) bearbeitet hat (H. Rüden – F. Daschner – P. Gastmeier (Hrsg.) Krankenhausinfektionen – Empfehlungen für das Hygienemanagement. Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit. Springer-Verlag 2000). Es liegen zur Zeit keinerlei wissenschaftliche Daten vor, dass die Gefährdungs-Einschätzungen und Präventionsempfehlungen des Nationalen Referenzzentrums für Krankenhaushygiene die Gesundheit von Patienten und Personal in deutschen Kliniken gefährden.
Prof. Dr. Franz Daschner
Freiburg, 6.12.2000
Prof. Dr. Henning Rüden
Berlin, 6.12.2000
INSTITUT FÜR UMWELTMEDIZIN
UND KRANKENHAUSHYGIENE
Universitätsklinikum Freiburg
Direktor: Prof. Dr. F. Daschner
Hugstetter Straße 55
79106 Freiburg
Tel. 0761 / 270 – 5469/70/71, Fax: 0761 / 270 – 5485
E-Mail: Daschner@iuk3.ukl.uni-freiburg.de
INSTITUT FÜR HYGIENE
FREIE UNIVERSITÄT BERLIN
Direktor: Prof. Dr. H. Rüden
Hindenburgdamm 27
12203 Berlin
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