Insulinpumpen sinnvoll bei Diabetes Typ 1 einsetzen

Bevor Krankenkassen eine Pumpe genehmigen, müssen Ärzte und Patienten den bisherigen Verlauf der Diabetes-Erkrankung und -Therapie umfangreich dokumentieren. Oft sind Formfehler der Grund, weshalb Pumpen nicht genehmigt werden – obwohl Ärzte sie für sinnvoll halten.

diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) raten daher Patienten, Eltern und Ärzten, die Anträge sehr sorgfältig und umfassend auszufüllen.

Haben Patienten trotz aller Bemühungen hohe Langzeitblutzuckerwerte, häufig Unterzucker oder das Dawn-Phänomen – das sind hohe Blutzuckerwerte in den frühen Morgenstunden – sollten Ärzte eine Insulinpumpen-Therapie erwägen. Mit dieser können die langfristig schädigenden und kurzfristig auch lebensgefährlichen Normabweichungen des Blutzuckerwertes verhindert werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft vorab die Verordnung einer Insulinpumpe. Insbesondere der hohe bürokratische Aufwand eines Antrages, kann jedoch problematisch sein: Formfehler führen häufig dazu, dass die Krankenkassen die Finanzierung einer Insulinpumpen ablehnen, obwohl Ärzte sie für sinnvoll halten.

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Krankenkassen finanzieren eine Insulinpumpentherapie nur dann, wenn der Stoffwechsel mit der ICT unter Ausschöpfung aller therapeutischen Möglichkeiten nicht ausreichend einstellbar ist. Der MDK erstellt dafür ein umfassendes und nachvollziehbares Gutachten. Dafür benötigt er eine sehr genaue ärztliche Dokumentation der Diabeteserkrankung und aller medizinischen Maßnahmen.

Teil der Dokumentation ist auch der Nachweis, dass Patienten sich bemüht haben, den Blutzucker durch eine ICT zu kontrollieren. Dafür ist ein Blutzuckertagebuch erforderlich, das der Patient zwölf Wochen führt. Es enthält täglich gemessene Blutzuckerwerte, Insulindosis, durch die Nahrung aufgenommene Brot- oder Kohlenhydrateinheiten, sportliche und besondere körperliche Aktivitäten sowie akute Erkrankungen.

Kommt der ärztliche Gutachter des MDK zu dem Schluss, dass die therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, genehmigt er zunächst probeweise für vier Monate eine Insulinpumpe. Im Säuglings- und Kleinkindalter stimmt der MDK einer Insulinpumpentherapie auch ohne vorherige ICT zu. Bei älteren Kindern ist die Dokumentation der bisherigen Therapie notwendig und der Nachweis, dass die Eltern motiviert und im Umgang mit der Insulintherapie geschult sind.

Wichtig ist bei allen Anträgen, die Notwendigkeit der Insulinpumpe genau zu dokumentieren und die Fragebögen des MDK sorgfältig auszufüllen. Eine mangelnde Dokumentation ist ein häufiger Grund für einen ablehnenden Bescheid. Bisher erhalten ausschließlich Menschen mit Diabetes Typ 1 die Insulinpumpe.

Quelle:
G. Habrich
Die Verordnung einer Insulinpumpe aus Sicht des MDK
Der Diabetologe 2009; 5: 283-289
DOI 10.1007/s11428-008-0381-x
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