Bundesumweltminister Juergen Trittin: Kostenlose Ruecknahme von Altautos ab diesem Sommer

Bundesrat stimmt Altfahrzeug-Gesetz zu

Der Bundesrat hat heute dem von Bundesumweltminister Juergen Trittin vorgelegten Altfahrzeug-Gesetz im 2. Durchgang zugestimmt. Das Gesetz kann zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. ’Fahrzeughalter werden ihre schrottreifen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge kuenftig kostenlos an Hersteller und Importeure zurueckgeben koennen. Fuer Neufahrzeuge gilt dies bereits ab Sommer dieses Jahres. Fuer im Verkehr befindliche Fahrzeuge ist die kostenlose Rueckgabe ab Januar 2007 moeglich. Damit hat Deutschland als einer der ersten Mitgliedsstaaten die EU-Altfahrzeugrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und ein weiteres wichtiges umweltpolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode realisiert’, sagte Bundesumweltminister Juergen Trittin.

Mit der Umsetzung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie vom September 2000 wird die Entsorgung von Altautos kuenftig europaweit einheitlich auf hohem Niveau erfolgen. Die Verwertung wird verbessert und kontinuierlich erhoeht. Die Fahrzeughersteller werden in die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung eingebunden. Die Pflicht der Hersteller und Importeure zur unentgeltlichen Ruecknahme der Fahrzeuge wird dazu fuehren, dass die Entsorgungskosten in die Preise fuer Neufahrzeuge einbezogen und somit Bestandteil des Wettbewerbs beim Produktverkauf werden. Fuer die Fahrzeughersteller wird es kuenftig auch wirtschaftlich interessant, Autos zu konstruieren, die sich gut recyceln lassen. Die ’wilde Entsorgung’ von Altfahrzeugen in der Landschaft wird mit der kostenlosen Rueckgabemoeglichkeit praktisch beendet.

Zudem wird das Altfahrzeug-Gesetz einen weiteren Innovationsschub bei den Verwertungs- und Recyclingverfahren ausloesen. Durch das Verbot bestimmter Schwermetalle kann der Eintrag dieser Stoffe in nachgelagerte Abfallstroeme deutlich verringert werden. Damit wird der Einsatz neuer, umweltgerechter Verwertungsverfahren moeglich.

Hinweis: Weitere Informationen zum Altfahrzeug-Gesetz sind unter www.bmu.de (Aktuelle Themen: Abfallwirtschaft) abrufbar. Ein Hintergrundpapier ist im BMU-Pressereferat (Tel: 01888-305-2015/18) erhaeltlich.

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