Neue Blaue Engel
Umweltzeichen für Handys, Mini-Blockheizkraftwerke, elektrische Installationssysteme und demnächst auch für den Schiffsbetrieb
Die Jury Umweltzeichen hat in ihrer Sitzung am 13./14. Juni in Bremerhaven neue Vergabegrundlagen für strahlungsarme Handys, energieeffiziente Mini-Blockheizkraftwerke und schadstoffarme elektrische Installationssysteme beschlossen. Ein „Blauer Engel“ für umweltfreundlichen Betrieb von Schiffen soll zukünftig Schiffseigner und Reeder auszeichnen.
Mit Handys hat die Jury eine sehr verbrauchernahe Produktgruppe aufgegriffen, die insbesondere auch von Jugendlichen nachgefragt wird. Fast 20 Millionen Handys wurden allein in Deutschland im vorigen Jahr verkauft. Ab sofort können Hersteller von Mobiltelefonen den „Blauen Engel“ beantragen sofern die Handys die von der Jury festgelegten Kriterien einhalten. Hierzu gehört vor allem eine vergleichsweise geringe maximale Strahlungsintensität der Geräte, ausgedrückt als SAR-Wert. Die Jury legte hier den Wert von 0,6 Watt pro Kilogramm fest.
„Mit der Auszeichnung strahlungsarmer Mobiltelefone mit dem Blauen Engel wird dem Verbraucher jetzt erstmals die Möglichkeit gegeben, aus dem riesigen Angebot von Handys gezielt strahlungsarme und umweltfreundliche Geräte auszuwählen und diese im Handel nachzufragen. Dies entspricht besonders dem Bedürfnis vieler Eltern, die ein Handy für ihre Kinder suchen. Mit der Vergabe des Blauen Engels hat die Jury Umweltzeichen eine Grundlage geschaffen; jetzt ist es Sache der Hersteller, den Wünschen der Verbraucher, also ihren Kunden, zu entsprechen und Geräte mit dem Umweltzeichen anzubieten“, sagte der Vorsitzende der Jury Umweltzeichen, Gerd Billen.
Ergänzend zu den Anforderungen an die Strahlungsarmut müssen weitere Bedingungen erfüllt werden, damit Handys den „Blauen Engel“ tragen dürfen: Übersichtliche Verbraucherinformationen, eine recyclinggerechte Konstruktion, kostenlose Rücknahme und Verwertung gebrauchter Geräte sowie Anforderungen an die eingesetzten Materialien sind Voraussetzungen für die Vergabe des Umweltzeichens.
Neben den Mobiltelefonen können künftig auch folgende Produktgruppen den „Blauen Engel“ erhalten:
Mini-Blockheizkraftwerke:
Blockheizkraftwerks-Module für gasförmige und flüssige Brennstoffe können jetzt mit dem „Umweltzeichen, weil energieeffizient“ ausgezeichnet werden. Derartige Module erzeugen Strom und nutzen zugleich die entstehende Wärme. Sie tragen damit wesentlich zur Verringerung der Kohlendioxid-Belastung und des Primärenergieverbrauchs bei. Neben den Anforderungen an Emissionen und Energieeffizienz ist als zusätzliche Bedingung der sogenannte Hilfsstrombedarf geregelt. Das ist der Energiebedarf der Geräte, der nicht zur Wärmegewinnung genutzt wird, wie etwa der Stromverbrauch der Umwälzpumpe oder des Brenners. Der Geltungsbereich des „Blauen Engels“ ist auf Module mit weniger als 30 Kilowatt elektrischer Leistung beschränkt.
Elektrische Installationssysteme:
Elektrische Installationsgeräte und -systeme wie Schalter, Steckverbindungen, Stecker und Steckdosen können zukünftig mit dem „Umweltzeichen, weil schadstoffarm“ ausgezeichnet werden, wenn sie durch ihr Material den Eintrag giftiger Schwermetalle und anderer giftig Stoffe in die Umwelt verhindern. Darüber hinaus dürfen die ausgezeichneten Geräte und Systeme die Verwertung anderer gebrauchter Produkte beim Recycling nicht behindern.
Umweltfreundlicher Schiffsbetrieb
Passend zum Ort Ihrer Sitzung fasste die Jury Umweltzeichen den Grundsatzbeschluss, einen „Blauen Engel“ auch für einen umweltfreundlichen Schiffsbetrieb zu entwickeln. Hierdurch sollen vorbildliche Leistungen von Schiffseignern und Reedern ausgezeichnet werden und ein Leitbild für den Umweltschutz auch auf unseren Meeren unterstützt werden.
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