Studie zur rechtlichen Steuerung von Stoffmengenströmen
Ressourcenschonung erfordert neue Ansätze
Die Entnahme von Rohstoffen, ihr Transport, die Weiterverarbeitung und Nutzung von Produkten und schließlich die Verwertung und Beseitigung der dadurch hervorgerufenen Abfälle belasten in vielfältiger Weise die Umwelt. Staatliche Regelungen greifen traditionell diese Einzelaspekte auf und stellen Anforderungen an umweltverträgliche Verfahrensweisen. Eine ganzheitliche Sicht auf Wert- und Problemstoffe liefert die Betrachtung des gesamten Stoffmengenstromes. Wie rechtliche Reglungen in diesem Bereich aussehen könnten, hat das Umweltbundesamt von Wissenschaftlern der Universität Lüneburg untersuchen lassen. Fazit: Ein allgemeines Stoffstromgesetz ist aufgrund der individuellen Probleme einzelner Stoffströme und ihrer schlechten Vergleichbarkeit unrealistisch. An zwei Beispielen wurden die rechtlichen Möglichkeiten und die Grenzen einer Regelung für Stoffmengenströme untersucht und Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung eines Stoffstromrechts abgeleitet. Die Ergebnisse werden in der neuen Studie „Konzeption für ein Stoffstromrecht“ vorgestellt. Die Studie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen für die Stoffstromregulierung.
Stoffströme betrachten den gesamten Lebensweg eines oder mehrerer Massenstoffe oder eines stoffmengenrelevanten Produkts. Umweltbelastungen entstehen hier durch die Entnahme von stofflichen oder energetischen Ressourcen und die Emissionen und Abfälle, die bei der weiteren Verarbeitung der Ressourcen verursacht werden.
Untersucht wurden die Entnahme, Nutzung und Entsorgung von Baustoffen sowie die Produktion, Nutzung und Entsorgung von Personenkraftwagen. Ziel war es, geeignete rechtliche Eingriffspunkte zur Reduktion von Umweltbelastungen durch Stoffmengen zu charakterisieren. Eigens dafür wurde ein Instrumentenkatalog erarbeitet.
Die Wissenschaftler stellten jeweils die Haupt-Umweltbelastungen der beiden Stoffströme zusammen. Sie entwickelten darauf zugeschnittene, einander ergänzende Instrumente und unterzogen diese anhand politikwissenschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Kriterien einem Belastungstest. Die übergreifenden Rechtsfragen (zum Beispiel Verfassungsrecht, EG-Recht, GATT) wurden gesondert erörtert. Hier stand insbesondere das Verhältnis der „neuen“ Ziele des Stoffstromgedankens – Ressourcenschonung, Schutz zukünftiger Generationen – im Verhältnis zu anderen Rechtsgütern auf dem Prüfstand.
Die meist im rechtlichen Vorsorgebereich angesiedelten Instrumente, wie die Lizenz zur Entnahmebegrenzung besonders ressourcenintensiver Baustoffe oder eine nach Konstruktions- und Nutzungskriterien bemessene KfZ-Steuer, sind nicht allein durch Artikel 20a des Grundgesetzes (Staatszielbestimmung Umweltschutz) gerechtfertigt.
Einige verfassungsrechtliche Anforderungen, zu erwähnen ist hier der Bestimmtheitsgrundsatz, sind vielmehr nur zu erfüllen, wenn organisatorisch und verfahrensseitig zusätzliche Bestimmungen getroffen werden.
Die Verfasser sprechen sich gegen ein allgemeines Stoffstromgesetz aus. Sie plädieren für eine punktgenaue Bearbeitung prioritärer Stoffströme. Für die untersuchten Instrumente sind einige Rechtsgrundlagen schon im geltenden Recht vorhanden. Andere wiederum müssen erweitert oder neu geschaffen werden. Dafür stellt der Entwurf derSachverständigenkommission Umweltgesetzbuch (UGB-KomE) einen wichtigen Impuls dar.
Berlin, den 30.10.2000
! Die Veröffentlichung „Konzeption für ein Stoffstromrecht“ ist in der Reihe BERICHTE des Umweltbundesamtes als Nr. 7/00 erschienen, umfasst etwa 750 Seiten und kostet 156,- DM. Sie kann gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks an die Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1 – 2, 10787 Berlin, bestellt werden. Bitte bei der Bestellung BERICHTE 7/00 angeben und den Absender nicht vergessen.
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