BfN schult osteuropäische Fahnder im Kampf gegen den Artenschmuggel
Bundesamt für Naturschutz schult osteuropäische Fahnder im Kampf gegen den Artenschmuggel
Bonn, 21. August 2000: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) führt von heute bis zum 25. August ein Trainingsseminar für Mitarbeiter osteuropäischer Vollzugs- und Zollbehörden für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in seiner Naturschutzakademie, Insel Vilm/Rügen, durch. Vor allem seit der Öffnung Osteuropas gegenüber dem Westen hat an der Ostgrenze der Europäischen Union sowohl der legale als auch der illegale Handel mit nach dem WA geschützten Arten sprunghaft zugenommen und ist inzwischen für viele europäische WA-Vertragsstaaten zu einem Problemschwerpunkt geworden. „Vor allem der illegale Handel mit Kaviar, Kakteen, Landschildkröten und anderen geschützten Reptilien oder lebenden und ausgestopften Vögeln wie Eulen, Greifvögeln aber auch Singvögeln bereitet nicht nur deutschen Vollzugsbehörden in zunehmendem Maße Kopfzerbrechen“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Hartmut Vogtmann heute in Bonn. Nur durch verstärkte internationale Kooperation, die unter anderem über entsprechende Veranstaltungen maßgeblich gefördert wird, könne diesen unerfreulichen Entwicklungen wirkungsvoll begegnet werden, so Vogtmann.
Am Seminar nehmen Teilnehmer aus zwölf 12 Ländern wie Weißrussland, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland, Ungarn, Litauen, Polen, die Slovakei, Slowenien und die Türkei teil. Mit Unterstützung durch Mitarbeiter des WWF, des CITES- Sekretariates und des Botanischen Gartens in Darmstadt sollen im Verlauf des Seminars die Teilnehmer ein besseres Verständnis in der Umsetzung der Regelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens erhalten sowie gemeinsame Problemfelder diskutiert und Lösungen aufgezeigt werden. Hauptziel der Veranstaltung soll dabei sein, die regionale Zusammenarbeit zu stärken, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der CITES-Regeln in und zwischen diesen Ländern und der EG verbessert wird.
Mit der Fortbildungsveranstaltung will das BfN auch der Verantwortung der Bundesrepublik als „Grenzstaat“ der Europäischen Union im internationalen Artenschutz gegenüber seinen osteuropäischen Nachbarn Rechnung tragen. Unter anderem sollen folgende Themen auf der Veranstaltung behandelt werden:
· Vermittlung von biologischem Grundwissen über die nach dem WA geschützten Tiere und Pflanzen.
· Besonderheiten bei der Erteilung der für den internationalen Handel vorgeschriebenen Ein- und Ausfuhrdokumente.
· Die strengeren Regelungen der Europäischen Union (EG).
Zu beachtende Zollformalitäten und Bekämpfung des illegalen Handels.
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