Neue Standards für die Luftreinhaltung
Für die Reinhaltung der Luft gelten künftig anspruchsvollere Standards. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte neue Technische Anleitung (TA) Luft wurde heute veröffentlicht und tritt damit zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Mit der neuen TA Luft wird den Behörden wieder ein modernes Instrument zur Luftreinhaltung an die Hand gegeben, welches zugleich zu mehr Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit bei der Genehmigung von Anlagen führt. Sie konkretisiert die Anforderungen, die bei der Genehmigung von industriellen und gewerblichen Anlagen von den zuständigen Vollzugsbehörden zu beachten sind. Dies hilft den Behörden und der Wirtschaft.
Darüber hinaus wird die Anlagenzulassung an europäisches Recht angepasst. So werden im Rahmen des Fünften Umweltaktionsprogramms der EU höchstzulässige Konzentrationen für einige besonders bedeutsame Schadstoffe, z. B. Staub und Benzol, in der Atemluft festgelegt, die auch für die Genehmigung von Anlagen beachtlich sind. In der neuen TA Luft wird die Art und Weise der Berücksichtigung dieser Emissionswerte bestimmt.
Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft löst die aus dem Jahre 1986 stammende TA Luft ab. Diese entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Daneben machen Entwicklungen in der EU, die durch das Umweltaktionsprogramm angestoßen wurden und in neueren Richtlinien ihren Ausdruck gefunden haben, neue Regelungen u.a. in der Luftreinhaltung erforderlich. Mit der neuen TA Luft wird eine bundeseinheitliche Praxis bei Genehmigung, wesentlichen Änderungen und Sanierung genehmigungsbedürftiger Anlagen sichergestellt.
Die Umweltanforderungen der EU sind medienübergreifend (Luft, Wasser, Boden) unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Anlagensicherheit, der Energieeffizienz u.a. betroffener Bereiche. Bei der Umsetzung hat die Bundesregierung bewusst davon abgesehen, eine entsprechend umfassende Vorschrift zu erlassen, weil dies unübersichtlich und unpraktikabel wäre. Die TA Luft ist weiterhin eine reine Vorschrift zur Luftreinhaltung. Allerdings wurde bei der Festlegung der Anforderungen zur Luftreinhaltung ein besonderes Augenmerk auf die Zusammenhänge mit den anderen Bereichen gelegt.
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