Was sich im Umweltschutz ab 1. Januar 2003 ändert
Ab 1. Januar kommenden Jahres treten folgende Umweltvorschriften in Kraft:
1. Tankstellen: Nach „bleifrei“ kommt „schwefelfrei“
Ab 1. Januar kommenden Jahres werden flächendeckend schwefelfreie Kraftstoffe (Diesel und Benzin) an den Tankstellen erhältlich sein. Als schwefelfrei gelten Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von weniger als 10 ppm (parts per million). Schwefelfreier Kraftstoff kann mit allen Autotypen problemlos getankt und gefahren werden. Die Bundesrepublik geht europaweit bei der Einführung von schwefelfreien Kraftstoffen voran: In der EU sind schwefelfreie Kraftstoffe erst ab 2005 flächendeckend vorgeschrieben. Für die Umwelt sind mit schwefelfreien Kraftstoffen deutliche Vorteile verbunden: Gegenüber schwefelreichen Kraftstoffen wird bei Katalysatorfahrzeugen eine Verringerung des Abgasausstoßes von Stickoxiden und flüchtigen Kohlenwasserstoffen um rund 40 Prozent erzielt. Diese Emissionen sind mitverantwortlich für den Sommersmog. Auch der Ausstoß an Rußpartikeln beim Diesel sinkt deutlich. Die neuen Treibstoffe sind darüber hinaus eine optimale Voraussetzung für den Einsatz sparsamer Technik – zum Beispiel für direkt einspritzende Benzinmotoren — sowie für den Dieselrußfilter. Das Bundesumweltministerium erwartet von den Fahrzeugherstellern, möglichst bald Rußfilter in Dieselfahrzeugen serienmäßig anzubieten.
2. Getränke: Das Dosenpfand kommt
Die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen tritt in Kraft: Ab 1. Januar 2003 wird auf Mineralwasser, Bier sowie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie Cola und Limonade in Einweg-Verpackungen aus Glas, Blech und Plastik ein Pfand in Höhe von 25 Cent erhoben, das nach Rückgabe der leeren Verpackung erstattet wird. Bei einem Füllvolumen von über 1,5 Liter beträgt das Pfand 50 Cent. Bei Fruchtsäften, Wein, Sekt, Spirituosen und Milch wird kein Pfand erhoben. Da Handel und Abfüller es trotz einer neunmonatigen Vorlaufzeit versäumt haben, ein einheitliches Pfandsystem aufzubauen, wird es zunächst nur möglich sein, das Pfand für die Einwegverpackung dort einzulösen, wo sie gekauft wurde. Mehrweg ist nicht nur umwelt-, sondern auch verbraucherfreundlicher, da diese Verpackungen überall zurückgegeben werden können. Die Einführung einer Pfandpflicht auf Einweg ist in der seit 1991 gültigen Verpackungsverordnung für den Fall vorgesehen, dass die Mehrwegquote von 72 Prozent mehrfach unterschritten wird. Dies wurde seit 1997 und in den Folgejahren festgestellt. Die Pfandpflicht wird umweltfreundliche Mehrwegsysteme stärken (mehr dazu unter www.bmu.de/abfallwirtschaft).
3. Abfall: Mülltrennung für Gewerbebetriebe
Ab 1. Januar müssen auch Gewerbebetriebe und Unternehmen wie jeder private Haushalt ihren Müll trennen. Die neue Gewerbeabfallverordnung sieht erhöhte Anforderungen an die Vorbehandlung und Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen vor. So müssen die Unternehmen künftig Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle sowie bestimmte Abfallgemische getrennt halten. Entsprechende Vorbehandlungsanlagen haben eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent zu erreichen. Außerdem müssen Gewerbebetriebe die Restabfallbehälter der Kommunen in angemessenem Umfang nutzen. Das erhöht die Planungssicherheit der Kommunen. Mit der Gewerbeabfallverordnung wird sogenannten Scheinverwertungen und dem Abkippen von Gewerbeabfällen auf Billigdeponien ein Riegel vorgeschoben. Private Haushalte sind von der Verordnung nicht betroffen.
4. Schiffsanstriche: Giftige Farben werden verboten
Auf deutsche Initiative hin sind ab 1. Januar Schiffsanstriche, die giftige zinnorganische Verbindungen (z.B. Tributylzinn -TBT) enthalten, vollständig verboten. TBT wird als biozider Wirkstoff vor allem in Antifoulingmitteln für Schiffsanstriche eingesetzt, um den Bewuchs der Schiffe durch Muscheln, Seepocken und Algen zu verhindern. Das aus dem Anstrich freigesetzte TBT belastet ganze Ökosysteme wie Flüsse und Meere sowie deren Bewohner. So konnte in vom Bundesumweltministerium geförderten Studien nachgewiesen werden, dass bereits 1 Milliardstel Gramm TBT pro Liter Wasser hormonartige Wirkungen auslöst und zu Missbildungen u.a. bei Meeresschnecken führt. Als Folge drohen bestimmte Meeresschnecken in belasteten Gebieten auszusterben. Die Bundesregierung hat sich auf internationaler Ebene erfolgreich für ein weltweites Verbot zinnorganischer Verbindungen in Schiffsanstrichen eingesetzt. Eine entsprechende EU-Richtlinie wurde im Juli dieses Jahres verabschiedet und in deutsches Recht umgesetzt
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http://www.bmu.de/abfallwirtschaftAlle Nachrichten aus der Kategorie: Ökologie Umwelt- Naturschutz
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