Interministerieller Ausschuss für Ausfuhrgewährleistungen verabschiedet Umweltleitlinien
Der Interministerielle Ausschuss für Ausfuhrgewährleistungen (IMA) hat am 26. April 2001 Leitlinien für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten bei der Vergabe von Ausfuhrgewährleistungen des Bundes verabschiedet. Sie beschreiben das vom IMA seit Mitte 2000 praktizierte und weiterentwickelte Verfahren. Sie sind Ergebnis einer Auswertung der eigenen Erfahrungen sowie von Beratungen mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, mit Exportwirtschaft und Banken sowie im internationalen Rahmen mit anderen Exportkreditagenturen. Zudem wurde ein Informationsaustausch mit Nichtregierungsorganisationen sowohl in Berlin als auch bei der OECD in Paris durchgeführt.
Die Leitlinien des IMA gewährleisten, dass auch weiterhin wesentliche ökologische, soziale und entwicklungspolitische Auswirkungen von Projekten im Prüfverfahren in Entscheidungen einbezogen werden. Dazu dient das Screening- und Review-Verfahren. Können Umweltbedenken unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen nicht ausgeräumt werden, wird Kontakt zum Exporteur aufgenommen, um das Projekt zusammen mit dem ausländischen Partner zu verbessern. Negative Umweltauswirkungen müssen vermieden oder zumindest weitgehend vermindert werden.
Bundesminister Dr. Werner Müller: "Der IMA berücksichtigt seit Jahrzehnten auf verantwortungsbewusste Weise die Besonderheiten der einzelnen Projekte. Er praktiziert mit den sich jetzt aufgeschriebenen Leitlinien ein Verfahren, das auf vergleichbare Weise auch in anderen wichtigen Exportländern angewandt wird.
Der IMA wird den erhöhten Prüfungsaufwand auf die wirklich sensitiven Projekte konzentrieren. Dadurch soll erreicht werden, dass die für unsere Exportunternehmen unabdingbare Unterstützung bei der Erschließung schwieriger Märkte und der Vertiefung unserer bilateralen Wirtschaftsbeziehungen vor allem mit Schwellenländern auch in Zukunft wirksam und mittelstandsfreundlich erbracht werden kann. Die verbürgten Exporte leisten in den Bestellerländern zugleich einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftsentwicklung.
Durch die Unterstützung von sozial und ökologisch nachhaltigen Projekten, insbesondere von regenerativen Energien, trägt die Bundesregierung zur globalen nachhaltigen Entwicklung bei. Selbstverständlich spielen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Exportgeschäfts in Deutschland (z. B. die Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen sowie die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen) bei der Deckungsentscheidung weiterhin eine besondere Rolle."
Parallel zur Entwicklung der IMA-Leitlinien haben in der Exportkreditgruppe der OECD Verhandlungen über gemeinsame Umweltleitlinien entsprechend dem Auftrag des Kölner Weltwirtschaftsgipfels von 1999 stattgefunden. Sie haben – parallel zur gleichzeitigen Entwicklung vergleichbarer Prüfverfahren in vielen OECD-Ländern – bereits einen hohen Grad an Gemeinsamkeiten erreicht und sollen möglichst bald abgeschlossen werden.
Müller: "Dieses gemeinsame internationale Vorgehen, so wie es auch im OECD-Action Statement vom Februar 2000 vorgesehen ist, ist für uns sehr wichtig, damit alle OECD-Mitglieder Umweltaspekte verantwortungsbewusst berücksichtigen und die deutsche Wirtschaft auch zukünftig Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb behält.
Ich begrüße sehr, dass unser Verfahren in dem gemeinsamen Entschließungsantrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, aber auch in den Anträgen der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine breite Anerkennung findet. Dieser positive Rückhalt im Parlament ist eine wichtige Bestätigung für unsere Exporteure und zugleich eine Aufforderung zu einem weiterhin verantwortungsvollen Auslandsengagement. Für die Partnerländer ist er zugleich ein wichtiges Signal, dass unser Land ein zuverlässiger Partner in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist."
Der IMA wird die Transparenz auch nach außen erhöhen und in Zukunft insbesondere einzelne Projektdaten endgültig angenommener Geschäfte mit einem Auftragswert von mehr als Euro 15 Mio. Euro mit Einwilligung des Antragstellers im Internet veröffentlichen.
Der IMA hat den Text der Leitlinien im Internet unter http:/ www.ausfuhrgewaehrleistungen.de bekannt gemacht.
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