Ehemaliger Todesstreifen Lebensader für bedrohte Arten
BfN lässt Grundlagen für den Schutz des ehemaligen Grenzstreifen ermitteln
Gila Altmann: Einmalige Chance für einen länderübergreifenden Biotopverbund
Bonn, den 11. April 2001: Im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze ist auf einer Länge von fast 1.400 Kilometern ein zusammenhängendes System von Lebensräumen entstanden, das von vielen Eingriffen und Nutzungen nahezu unberührt geblieben ist. Diese Flächen sind heute zu wichtigen Lebensräumen vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten geworden. „Mit der Naturschutz-Nutzung kann entlag der früheren Grenze, ein modellhaftes, länderübergreifendes Biotop-Verbundsystem entstehen. Damit kann der ehemalige Todesstreifen zur Lebensader für Pflanzen und Tiere werden“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Gila Altmann, anlässlich des Förderbescheides an den Projektträger Bund Naturschutz in Bayern. „Dieses Projekt kann zu einem Meilenstein für den europäischen Naturschutz werden, weil solche Flächen in Europa sehr selten geworden sind“, so Altmann. „In der Vergangenheit hat es auf Länderebene schon Aktivitäten zum Schutz des Grünen Bandes gegeben, die nun über die Landesgrenzen hinweg vervollständigt werden,“ erklärte die Staatssekretärin.
„Das Engagement des Bundesamtes für Naturschutz war erforderlich, weil das „Grüne Band“ als Ganzes einem Nutzungsdruck ausgesetzt ist und darauf geachtet werden muss, dass seine ökologischen Qualität nicht gefährdet wird,“ sagte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Hartmut Vogtmann. Einzelne Teilgebiete der ehemaligen Grenze sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen oder werden bereits als Naturschutzgroßprojekte des Bundes gefördert. „Wir müssen prüfen, ob dieser Schutz hinreichend ist,“ so Vogtmann. Um eine umfassende und genauere Übersicht über die aktuelle Situation zu erhalten, in der sich dieses einmalige Verbundsystem befindet, fördert das BfN eine aktuelle Bestandserhebung des „Grünen Bandes“, die 2002 abgeschlossen sein soll.
In der Studie soll in einer länderübergreifenden Gesamtschau ermittelt werden
- in welchem Zustand sich die einzelnen Gebiete momentan befinden,
- welche Flächen naturschutzrechtlich als Schutzgebiete gesichert sind,
- in welchen Bereichen aus Naturschutzsicht weiterer Handlungsbedarf besteht, und
- welche Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können.
Die Untersuchungen werden vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. in enger Abstimmung mit den beteiligten Bundesländern sowie dem Bundesumweltministerium und dem BfN durchgeführt.
Eine öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse am Ende des Vorhabens soll neue Impulse zu Schutz und Entwicklung des „Grünen Bandes“ geben.
Hintergrundinformationen zum „Grünen Band“
Im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze konnte sich als Folge jahrzehntelanger Nutzungsruhe und Abgeschiedenheit auf einer Länge von fast 1400 Kilometer (genau 1393 km) ein zusammenhängendes System von Biotopen im Bereich der ehemaligen Grenzanlagen entwickeln. Damit handelt es sich um den längsten Wald- und Offenland-Biotopverbund Mitteleuropas. Das Gebiet umfasst den Brachebereich des früheren „Todesstreifen“ (ca. 50 – 200 m Breite zwischen Kolonnenweg und ehemaliger Staatsgrenze) und vielerorts auch benachbarte, von Nutzungsintensivierung seit ca. 50 Jahren verschonte Komplexbiotope sowohl in den alten wie neuen Bundesländen.
Bislang wurden entlang des ehemaligen Grenzstreifens 174 Naturschutzgebiete ausgewiesen. In Kontrast dazu stehen Eingriffe in erster Linie durch landwirtschaftliche Nutzung, die auf ca. 15 Prozent der Länge des Grünen Bandes zur Verringerung der Breite des Brachestreifens oder zu dessen Zerstörung führten, sowie die auf der Basis des Mauergrundstücksgesetze von 1996 stattfindende Rückübertragung von Flächen an Privatbesitzer und die Veräußerung von Bundes-Flächen.
Die hohe naturschutzfachliche Bedeutung liegt vor allem darin, dass dieses Biotopverbundsystem großflächig und in vielen Bereichen noch vergleichsweise ununterbrochen ausgebildet ist. In armen Agrarlandschaften ist das Grüne Band oft die einzige intakte Landschaftsstruktur, an die Renaturierungsmaßnahmen angeknüpft werden können.
Wertbestimmend sind Arten, die im Brachestreifen vorkommen (Charaktervogel z.B. das Braunkehlchen) und Arten, die sich in Bereichen nahe der ehemaligen Grenze (bis ca. 5 km Entfernung) infolge der Abgeschiedenheit und oft extensiven Landnutzung ansiedeln konnten wie z.B. Schwarzstorch, Kranich und Fischotter. Im Bereich der Landesgrenzen Bayer/Thüringen/Sachsen wurden insgesamt 131 Brutvogelarten (darunter 59 „Rote Liste Arten“), 40 Libellenarten (davon 26 Rote Liste) und über 600 Pflanzenarten (120 Rote Liste) kartiert.
Je nach Ausgangssituation und Lage entstanden im „Todesstreifen“ auf ehemaligen Ackerstandorten oftmals über Jahrzehnte stabile Altgrasfluren und halboffene Gebüschsukzessionen. An diesen Stellen sorgten auch in unregelmäßigen Abständen Maßnahmen der Grenztruppen zur Freihaltung des Sichtfeldes für frühe Sukzessionsstadien z.B. auf nährstoffarmen Kalk- oder Sandböden. Innerhalb größerer Waldgebieten bildeten sich naturnahe Vorwaldstadien und v.a. in feuchten, schwer zugänglichen Abschnitten entstanden völlig unbeeinflusste Feuchtbrachen. Von Bedeutung für den hohen naturschutzfachlichen Wert ist sicher auch der Umstand, dass diese Flächen für vier Jahrzehnte von direktem Dünger- und Pestizideintrag verschont blieben und diesbezüglich ein Niveau wie kurz nach dem zweiten Weltkrieg aufweisen.
Die hohe Wertigkeit entsteht aber nicht nur durch den eigentlichen Brachestreifen am früheren Grenzzaun, sondern auch durch benachbart liegende Biotope. Diese sind oft mehrere Kilometer tief, in der eigentlichen Grenze vorgelagerte Sperrzone im Osten gelegen. Die durch Grenznähe bedingte periphere Lage im Westen (unterbrochene Verkehrswege, sehr unregelmäßiger Verlauf der Grenze) führte dazu, dass sich im Umfeld der Grenze relativ viele großräumige Biotope wie naturnahe Flusstäler oder kaum genutzte Waldbereiche in beiden deutschen Staaten erhalten haben bzw. von der allgemeinen Nutzungsintensivierung verschont blieben. Brutvorkommen des Schwarzstorches sind z.B. kennzeichnend für diese abgelegenen, stillen Bereiche in Zwickeln und Ausbuchtungen des Verlaufs der ehemaligen Staatsgrenze. Die durch die Grenzziehung entstandenen und heute als Totalreservat mit Betretungsverbot geschützten Kernbereiche im Naturpark Drömling (Großschutzprojekt des Bundes) an der Landesgrenze Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt sind hierfür ein typisches Beispiel.
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