Zwangspfand würde zu hohen Kosten führen, ohne der Umwelt zu nutzen / Konsenslösung in Sicht

Eine ökologisch und ökonomisch tragfähige Reform der Getränkevorschriften ist aus Sicht der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) zum Greifen nah. Es zeichnet sich eine parteiübergreifende Einigung mit den Ländern ab, für die Handel und Industrie zu einer weitreichenden Verpflichtung bereit sind. Kern ist die Zusage des Handels, durch aktive Listungs- und Marketingmaßnahmen den Bestand von ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen einschließlich Mehrweg dauerhaft auf dem heutigen hohen Niveau zu sichern. Insbesondere für die mittelständischen und regional tätigen Getränkehersteller bedeutet dies praktisch eine Absatzgarantie. Die von den Ländern in den Bundesrat eingebrachten Mindest-Abfüllmengen stellen hierzu eine akzeptierbare Grundlage dar. Zugleich wollen Handel und Industrie gemeinsam mit den Kommunen für jährlich 250 Millionen Mark ein Programm zur Sauberhaltung des öffentlichen Raums durchführen. Dabei sollen je nach lokalem Bedarf beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Einsammlung von Verpackungen und der Verbraucherinformation unterstützt werden. Für den Fall, dass die Ziele nicht erreicht werden sollten, wird der Handel unbeschadet weitergehender staatlicher Sanktionen für die Zahlung einer Vertragsstrafe bis zu 500 Millionen Mark einstehen. Davon sollen im Einvernehmen mit den Ländern Maßnahmen zur Stützung von ökologisch vorteilhaften Verpackungen einschließlich Mehrweg sowie zur weiteren Verminderung der Umweltauswirkungen von Verpackungen durchgeführt werden. Als Rechtsträger für sämtliche Verpflichtungen wird eine ’Stiftung zur Förderung des ökologischen Fortschritts bei Getränkeverpackungen’ eingerichtet, die durch Spenden und Beiträge der Wirtschaft gespeist wird. Um Zahlungsfähigkeit und Bonität der Stiftung von Anfang an zu gewährleisten, werden einzelne Unternehmen eine Patronatserklärung (Bürgschaft) abgeben.

Dieses innovative Modell einer durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zusätzlich abgesicherten Selbstverpflichtung wird die Unternehmen in den kommenden Jahren zwar fordern, aber im Unterschied zu einem Zwangspfand greifbare Verbesserungen für den Umweltschutz bewirken. Bei einem Zwangspfand müsste dagegen mit Milliardenaufwand ein kompliziertes neues Rücknahmesystem aufgebaut werden, das nur bei einem starken Anstieg der Einwegverpackungen wirtschaftlich vertretbar betrieben werden könnte. Die Kosten für den Aufbau des Zwangspfandsystems müssten durch eine spürbare Erhöhung der Preise sämtlicher Getränke zu Lasten der Verbraucher aufgebracht werden. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht von BDH und BVE entlarvend, dass an einem Zwangspfand finanziell interessierte Gruppen die Zusagen der Wirtschaft als nicht ausreichend kritisieren, selbst aber keinerlei Schutzziele für ökologisch vorteilhafte Verpackungen und für Mehrweg garantieren können und wollen. Vielmehr wird im Entwurf der Zwangspfandverordnung das Umweltziel bei Getränkeverpackungen abgeschafft und die Bepfandung zum Selbstzweck erhoben. Wenn sich dies in einigen Jahren allgemein als Irrweg erweist, würden zehntausende von Pfandautomaten als Investitionsruine zurückbleiben. Daher ist es Zeit, dass der Bundesrat mit einem möglichst kraftvollen Konsens den Streit beendet und den Weg zu modernem Umweltschutz bei Getränkeverpackungen frei macht.

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Bernd-Ulrich Sieberger (BVE) ots

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