Neues Zulassungsrecht für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen tritt in Kraft
Mehr Informationen und Mitspracherechte für die Bürger
Das von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Artikelgesetz, das eine Reihe wichtiger umweltrechtlicher Vorgaben der EU umsetzt, tritt am morgigen Freitag, 3. August, in Kraft. Schwerpunkte des Gesetzes sind die Neuregelung der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Neugestaltung des Zulassungsrechts für Industrieanlagen und Deponien. Erstmals wird für zahlreiche Arten von Vorhaben die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeführt. Auch der Zugang der Bürger zu Umweltinformationen wird erleichtert, Gebühren werden deutlich abgesenkt. Darüber hinaus wurden Voraussetzungen geschaffen, um Unternehmen, die sich am Umweltmanagement-System Öko-Audit beteiligen, künftig u.a. bei der behördlichen Überwachung zu entlasten.
Mit dem Artikelgesetz ist ein Ausgleich zwischen teilweise sehr unterschiedlichen Interessen gelungen. Das Gesetz wird zu einer sorgfältigeren Abwägung der Umweltbelange bei der Zulassung von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen führen und den ganzheitlichen Umweltschutz stärken. Zugleich werden Transparenz und Bürgerbeteiligung verbessert. Bewährte Standards im deutschen Umweltrecht, die über EU-Recht hinausgehen, wie der Erörterungstermin im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, werden beibehalten. Das Gesetz schafft darüber hinaus Rechtssicherheit bei der Umsetzung europäischer Umweltschutzrichtlinien und dient damit der Investitionssicherheit von Unternehmen. Es ist zugleich die Grundlage für die Beendigung noch laufender Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Mit dem Artikelgesetz ist es gelungen, im Umweltbereich eines der für die Praxis wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode umzusetzen. So wird durch die europarechtlich erforderliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Umweltverträglichkeitsprüfung für zahlreiche neue Arten von Vorhaben erstmals eine Beteiligung der Öffentlichkeit eingeführt. Auch Erörterungstermine nach Bundes-Immissionsschutzgesetz werden künftig öffentlich sein.
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Das Artikelgesetz ist im Bundesgesetzblatt Teil I vom 02.08.2001, S. 1950ff. veröffentlicht. Bitte klicken Sie hier, um sich auf den Seiten http://bgbl.makrolog.de/ online zu registrieren (kostenlos) und Zugang zum Bundesgesetzblatt zu erhalten
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