Atomgesetznovelle: Falsche Weichenstellung
Mit dem in der Atomgesetznovelle verfolgten Ziel, die Kernenergienutzung in Deutschland nach und nach zu beenden, würden die Weichen für die zukünftige Energieversorgung falsch gestellt. Darauf wies der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) anlässlich der vom Bundesumweltministerium durchgeführten Anhörung zur Atomgesetznovelle hin. BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf v. Wartenberg: „Sowohl ökonomische als auch ökologische Gründe sprechen dafür, die Option Kernenergie in Deutschland zu erhalten.“
Mit der Atomgesetznovelle soll die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen über die Befristung und den politisch ungestörten Betrieb der bestehenden Kraftwerke als ein vertretbarer Kompromiss umgesetzt werden. Zusätzlich soll der politische Beschluss der Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Beendigung der Kernenergienutzung gesetzlich verankert werden.
Derzeit deckten die Kernkraftwerke kostengünstig mehr als 50 Prozent des Grundlastbedarfs, so der BDI. Grundlastversorgung sei die Stromversorgung rund um die Uhr, auf die vor allem die stromintensiven Bereiche der Industrie angewiesen seien. Dieser Grundlastbedarf könne weder durch regenerative Energien noch durch Kraft-Wärme-Kopplung ausgeglichen werden. Offen sei auch, durch welche Alternativen der derzeitige Beitrag der Kernenergie zur CO-2-Vermeidung in Höhe von bis zu 150 Millionen Tonnen pro Jahr ersetzt werden könne. Bedingt durch politische Lasten seien im letzten Jahr die Strompreise für die Industrie in Deutschland je nach Abnahmefall um 11 bis 21 Prozent gestiegen. Das sei eine dramatische Kehrtwende. Der Kernenergieausstieg werde die Stromversorgung weiter verteuern, befürchtet der BDI.
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