Bundesregierung beschließt Gesetzentwürfe zur Umsetzung von Umweltvorgaben der EU
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen Umweltvorgaben der Europaeischen Union umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um den Entwurf des Biozid-Gesetzes zur Umsetzung der EU-Biozid-Richtlinie sowie um die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes, mit der die EU-Wasserrahmenrichtlinie auf Bundesebene umgesetzt werden soll. „Damit werden zwei wichtige Vorhaben der europäischen Umweltpolitik im deutschen Recht verankert. So stärkt das Biozidgesetz den Verbraucherschutz sowie den vorbeugenden Schutz von Umwelt und Gesundheit, während die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes den Einstieg in eine nachhaltige integrierte Gewässerbewirtschaftung ermöglicht,“ sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Kernpunkt des Biozid-Gesetzes ist die Einführung einer Zulassungspflicht für Biozid-Produkte, zum Beispiel für Holzschutz-, Desinfektions- und Insektenvertilgungsmittel sowie für Rattengifte und Antifoulingfarben (Schiffsanstriche). Darüber hinaus enthält es Regelungen zur Kennzeichnung und Werbung für solche Produkte. Künftig muss Werbung für diese Produkte den vorgeschriebenen Warnhinweis tragen: „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch Kennzeichnung und Produktinformation lesen“. Durch dieses Gesetz wird nach Ansicht von Bundesumweltminister Trittin eine Regelungslücke im bestehenden Recht geschlossen und der Schutz der Verbraucher und der Umwelt deutlich verbessert. „Das neue Zulassungsverfahren wird dazu führen, dass derartige Mittel künftig nur noch in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, wenn nach einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung festgestellt worden ist, dass sie weder auf Mensch und Umwelt schädliche Auswirkungen haben,“ sagte der Minister. Das neue Zulassungsverfahren in Deutschland wird in ein europaweit harmonisiertes Zulassungssystem eingebettet sein, das der Aufstellung einer EU-einheitlichen Positivliste für Biozid-Wirkstoffe dient. Bereits am Markt befindliche Stoffe sollen während einer zehnjährigen Übergangszeit durch ein EG-Überprüfungsprogramm bewertet werden.
Mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes hat das Bundeskabinett die Rahmenvorschrift zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen. Die Richtlinie ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten und wurde von Deutschland maßgeblich mitgestaltet. Zu den wichtigen Neuorientierungen in der Gewässerbewirtschaftung gehört, dass künftig grenzüberschreitende Gewässer einschließlich ihrer Einzugsgebiete von den Anrainern gemeinsam bewirtschaftet werden sollen. Ziel ist es, einen guten Zustand bei allen Gewässern in der EU bis 2015 zu erreichen. Dabei ist für die Bewertung der Qualität eines Gewässers nicht mehr – wie in der Vergangenheit – die Schadstoffbelastung maßgeblich, sondern vorrangig ist nun die Gewässerökologie, d.h. die im Wasser lebende Tier- und Pflanzenwelt. Um einen guten Gewässerzustand zu erreichen, sind bis Ende 2009 Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne zu erarbeiten, die innerhalb der Bundesrepublik und mit den Nachbarstaaten koordiniert werden müssen. Für die vollständige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2003 sind umfangreiche weitere Regelungen auf Länderebene notwendig, da der Bund nur die Rahmenkompetenz im Wasserrecht besitzt.
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