Bundesumweltministerium fordert Bericht zu Biblis B an

Wegen der jüngst festgestellten Korrosionserscheinungen in der Hauptkühlmittelleitung in Block B des AKW Biblis hat das Bundesumweltministerium (BMU) von der hessischen Atomaufsichtsbehörde einen ausführlichen Bericht angefordert. Der Sachverhalt müsse umfassend geklärt werden. Bis zum heutigen Abend erwartet das BMU vom hessischen Umweltministerium eine schriftliche Bestätigung, dass vor dem Wiederanfahren des derzeit wegen Revision stillgelegten Reaktors ein Bericht zu Ursachen und Maßnahmen vorgelegt wird und das Bundesumweltministerium ausreichend Zeit zur bundesaufsichtlichen Prüfung hat. Außerdem bat das BMU die Reaktorsicherheitskommission (RSK) den Vorfall zu beraten. Eine ursprünglich für den 7.11. vorgesehene Sitzung des RSK-Ausschusses „Druckführende Komponenten und Werkstoffe“ wurde auf Veranlassung des BMU auf kommenden Mittwoch (24.10.) vorverlegt.

Am vergangenen Montag hatte das BMU von der hessischen Atomaufsicht auf Anfrage erfahren, dass in den Hauptkühlmittelleitungen des AKW Korrosionserscheinungen festgestellt wurden. Bei den Hauptkühlmittelleitungen handelt es sich um Großrohrleitungen, die den Reaktordruckbehälter mit den Dampferzeugern, den Hauptkühlmittelpumpen, verbinden. Sie bestehen aus (in Wasser rostendem) Spezial-Feinkornbaustahl und sind innen mit einer 5 mm dicken Schicht aus rostfreiem Stahl (Austenit) gegen Korrosion geschützt („plattiert“). An diese großen Leitungen mit radioaktivem Primärkühlkreismittel sind weitere sicherheitstechnisch bedeutsame Leitungen, etwa des Not- und Nachkühlsystems, angeschlossen.

Nach Auskunft der hessischen Atomaufsicht seien bei wiederkehrenden Prüfungen seit 23 Jahren keine Mängel festgestellt worden. Erst durch eine 2001 verbesserte „Prüf-U-Boot“-Technik, bei der die Rohrleitungen während der Revisionen befahren werden, seien Korrosionserscheinungen erkannt worden.

Das Bundesumweltministerium hält es für erforderlich, dass Biblis B erst wieder in Betrieb geht, wenn die Bundesaufsicht ihre sicherheitstechnische Bewertung vorgenommen hat.

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