BUND begrüßt neues Naturschutzgesetz und fordert Bundesländer zur konsequenten Umsetzung auf
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die heute verabschiedete Reform des Bundesnaturschutzgesetzes. Insbesondere die vom Umweltausschuss eingebrachten Änderungen hätten zu einer Verbesserung des Gesetzentwurfes geführt. Insgesamt biete das neue Gesetz eine Chance für mehr Naturschutz in Deutschland. Zu den positiven Neuerungen gehören nach Ansicht des BUND die Einführung eines bundesweiten Biotopverbunds, des Meeresschutzes, der flächendeckenden Landschaftsplanung, der Umweltbeobachtung und der Verbandsklage auf Bundesebene. Auch für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gelten jetzt mehr Naturschutzauflagen.
Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Bundesvorsitzende: „Dass nach 20 Jahren nun endlich eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes erreicht wurde, ist ein großer Erfolg für die Umweltbewegung. Das neue Gesetz stellt eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar. Allerdings ist mit dem Bundesnaturschutzgesetz nur ein grober Rahmen vorgegeben. Jetzt sind die Bundesländer gefordert. Sie müssen bei der Umsetzung für einen wirksamen Naturschutz sorgen. So liegt es z .B. in ihrer Verantwortung, den bundesweiten Biotopverbund zu realisieren.“
Nach Ansicht des BUND geht das neue Gesetz aber auch in der aktuellen Fassung in einigen Teilen nicht weit genug. Zahrnt: „Vor allem die Änderung der Eingriffsregelung ist ein Rückschlag. Hier ist ein wichtiges rechtliches Instrument für den Naturschutz verloren gegangen. Faktisch ist es jetzt nicht mehr möglich, bauliche Vorhaben aus naturschutzrechtlichen Gründen zu verhindern. Auch die Verbandsklage ist nicht für alle relevanten Verfahren vorgesehen.“
Der BUND begrüßt, dass durch die Nachbesserungen des Gesetzes zukünftig auch Meeresgebiete als Natura-2000- und Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden können. Allerdings habe der Naturschutz im Meeresbereich nicht automatisch Priorität vor der wirtschaftlichen Nutzung bekommen. So bestehe die Gefahr, dass ein regelrechtes Wettrennen zwischen Windkraft und Naturschutz um Meeresgebiete entstehe. Bereits jetzt können Meeresflächen für den Bau von Offshore-Windkraftanlagen frei gegeben werden und damit für den Naturschutz verloren gehen.
Der BUND kritisiert, dass eine Angleichung an die europarechtlichen Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie auch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens nicht erfolgt sei. Außerdem werde beispielsweise durch die erleichterte Einfuhr von Vogeltrophäen der Artenschutz aufgeweicht.
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